Die fünf zu schützenden Grundrechte

 Allah machte es zur Pflicht, menschliches Leben zu schützen, selbst wenn man – um dieses Ziel zu erreichen – gezwungen ist, eine Sünde zu begehen.

Darunter versteht man die Grundbedürfnisse, die erfüllt werden müssen, damit das Gemeinwohl und das allgemeine Interesse der Menschen gesichert werden und sie ein Leben in Ehre und Würde führen können. Diese Grundrechte sind in allen Gesetzgebungen zu finden, und in allen wird gefordert, sie zu bewahren, und verboten, sie zu verletzen.

Der Islam bewahrt und berücksichtigt die Grundrechte, damit der Muslim auf dieser Welt ein sicheres und angenehmes Leben führen und sich fleißig für sein Diesseits und Jenseits einsetzen kann.

Und damit die muslimische Gesellschaft als eine einzige Gemeinschaft zusammenlebt, die sich gegenseitig unterstützt und stützt. Die muslimische Gesellschaft soll wie ein Bauwerk sein, wo ein Teil den anderen festigt oder wie ein einziger Körper: Wenn auch nur ein Glied des Körpers leidet, sind davon alle übrigen Glieder durch Wachbleiben und Fieber betroffen. Die Wahrung der Grundrechte erreicht man durch zweierlei Weise:

Erstens: Durch Erfüllung und Achtung der Grundrechte.

Zweitens: Durch Schutz vor Antastung oder Verletzung der Grundrechte.

  1. Die Religion:

Sie ist die größte und wichtigste Angelegenheit, die es überhaupt gibt. Wegen ihr hat Allah die Menschen erschaffen und zu ihnen Gesandte geschickt, sodass sie die Religion übermitteln und bewahren. Allah, der Erhabene sprach:

Und Wir haben ja bereits in jeder Gemeinschaft einen Gesandten erweckt (der sie aufrief): «Dient Allah und meidet die falschen Götter!» (Sure 16 an-Naḥl Vers 36) Der Islam achtet stets darauf, die Religion unversehrt zu erhalten und sie vor jeder Angelegenheit zu schützen, die sie antasten oder ihre Reinheit trüben könnte. Dementsprechend soll die Religion vor Beigesellung, Aberglaube, Ungehorsamkeit und Sünden geschützt werden.

  1. Der Körper:

Allah machte es zur Pflicht, menschliches Leben zu schützen, selbst wenn man – um dieses Ziel zu erreichen – gezwungen ist, eine Sünde zu begehen. Denn wer sich in einer Notsituation befindet und aus Not handelt, dem wird von Allah verziehen. So sagte Allah, der Allerbarmer: Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten, für den ist es keine Sünde. Allah ist Allvergebend und Barmherzig. (Sure 2 al-Baqara Vers 173) Allah verbot, menschliches Leben zu töten oder zu schädigen. Der Barmherzige sprach: …und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben! (Sure 2 al-Baqara Vers 195) Außerdem legte Allah Strafmaßnahmen und Vergeltungen fest, die Übergriffe auf unschuldige Menschen verhindern sollen, gleich welcher Religion sie angehören. Deshalb sagte Allah: O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch Wiedervergeltung für die Getöteten. (Sure 2 al-Baqara Vers 178)

  1. Der Verstand:

Der Islam verbietet jedes Mittel, das den Verstand und die Sinneswahrnehmung beeinträchtigt. Denn der Verstand gehört zu den größten Gnadengaben, mit denen Allah uns ausstattete. Im Verstand liegt das Fundament für die Würde und die Unterscheidungsfähigkeit des Menschen. Außerdem ist der Verstand der zentrale Punkt, auf den es bei der Befragung und der Abrechnung im Dies- und Jenseits ankommt. Aus diesem Grund hat Allah Alkohol, Drogen und alle Arten von Rauschmitteln verboten und sie zu Sünde aus den Werken des Teufels erklärt. Der Erhabene sprach: O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind doch nur Unreinheiten aus dem Werke des Satans, so meidet sie, damit ihr erfolgreich werdet. (Sure 5 al-Māʾida Vers 90)

  1. Die Nachkommenschaft:

 Der Schutz von Ehre und Nachkommenschaft gehört zu den größten Zielen der islamischen Gesetzgebung. .

Der Schutz der Nachkommenschaft und die Gründung einer Familie, in der die Kinder eine gute Erziehung genießen sollen, sind im Islam von solch großer Bedeutung, dass diese Thematiken in vielen Vorschriften des Islams verankert wurden. Beispiele hierfür sind folgende islamische Prinzipien:

  • Der Islam ermutigt und rät den Menschen zur Heirat. Nach islamischer Auffassung soll man die Heirat erleichtern und man darf nicht bei den Hochzeitskosten übertreiben. Allah, der Barmherzige sagte: Und verheiratet die noch ledigen (Männer und Frauen) unter euch und die Rechtschaffenen von euren Sklaven und euren Sklavinnen. (Sure 24 an-Nūr Vers 32)
  • Der Islam verbot alle Arten von sündhaften außerehelichen Beziehungen. Außerdem schloss er alle Türen, die zur Sünde führen könnten. Der Erhabene sagte: Und nähert euch nicht der Unzucht! Gewiss, sie ist etwas Abscheuliches – und wie böse ist der Weg. (Sure 17 al-Isrāʾ Vers 32)
  • Außerdem verbot der Islam ausdrücklich, einen Menschen hinsichtlich seiner ehelichen Abstammung und Ehre zu beschuldigen. Dies zählt im Islam sogar zu den größten Sünden. So wird demjenigen, der solch ein Vergehen begeht, eine schwere, festgelegte Strafe angedroht, die er noch im Diesseits erhält. Ganz zu schweigen von der unvorstellbaren Strafe, die ihn im Jenseits erwarten wird.
  • Der Islam befahl dem Mann und der Frau gleichermaßen, das Ehrgefühl zu wahren. Und wer getötet wird, während er seine Ehre und die Ehre seiner Familie verteidigt, der zählt als ein Märtyrer auf dem Wege Allahs (siehe Seite 232).
  1. Das Vermögen:

Um das Vermögen zu sichern, hat der Islam es zur Pflicht auferlegt, für den Lebensunterhalt zu sorgen. Infolgedessen wurden kaufmännische Unternehmung, Tausch- und Handelsgeschäfte erlaubt.

Und um das Vermögen zu wahren, verbot der Islam Zinsgeschäfte, Diebstahl, Betrug, Veruntreuung und das Aufzehren von Besitz der Menschen in unrechter Weise. Der Koran droht demjenigen, der solche Vergehen begeht, mit den strengsten Strafen (siehe Seite 194).