Deine Zakāh

Die Zakāh ist die islamische Sozialabgabe, die Allah den Muslimen auferlegt hat. Den wohlhabenden Muslimen ist vorgeschrieben, einen geringen Anteil ihres Vermögens an Arme und Bedürftige zu geben, um deren Not und Bedürftigkeit aufzuheben. Außerdem gibt es weitere angestrebte Ziele durch die Abgabe der Zakāh.

Ziele der Zakāh:

Allah, der Erhabene hat den Muslimen die Abgabe der Zakāh zur Pflicht gemacht, um große Ziele und wichtige Funktionen zu erreichen. Dazu gehören Folgende:

  1. Es ist Tatsache, dass die Liebe zum Geld ein natürlicher Trieb des Menschen ist, der ihn dazu bringt, alles zu tun, um seinen Reichtum zu behalten und zu mehren. Deshalb verpflichtete die islamische Gesetzgebung den Muslim dazu, die Zakāh zu entrichten, damit die eigene Seele vom Übel des Geizes und der Habgier gereinigt wird, die Liebe zum diesseitigen Leben aus den Herzen verschwindet und der Mensch endlich damit aufhört, mit seinem Herzen an den Gelüsten des Diesseits zu hängen. Allah, der Erhabene sagte: Nimm von ihrem Besitz ein Almosen, mit dem du sie reinigst und läuterst. (Sure 9 at-Tauba Vers 103)
  2. Durch die Abgabe der Zakāh werden die moralischen Grundsätze des Zusammenhalts und der Harmonie verankert. Dies ist deshalb so, weil die menschliche Seele derart geschaffen wurde, sodass sie für denjenigen, der ihr Gutes getan hat, Liebe empfindet. Dadurch leben die Mitglieder der muslimischen Gesellschaft in Liebe und Harmonie zusammen. Sie stützten und unterstützen sich gegenseitig und stehen füreinander da, wie das Beispiel eines Bauwerks, wo ein Teil den anderen festigt. In solch einer Gesellschaft gehen Verbrechen wie Diebstahl, Raub und Unterschlagung stark zurück.
  3. Durch die Abgabe der Zakāh zeigt sich die wahre Bedeutung der hingebungsvollen Dienerschaft, der willigen Ergebenheit und der absoluten Unterwerfung gegenüber Allah, dem Herrn der Welten. Wenn der Reiche aus seinem Vermögen die Zakāh entrichtet, setzt er damit Allahs Gesetzgebung um und befolgt somit Sein Gebot. Durch das Zahlen der Zakāh beweist der Muslim, dass er für die Gnadengabe des Vermögens, das Allah ihm erwies, wirklich dankbar ist. Und Allah, der Erhabene sagte: Wenn ihr dankbar seid, werde Ich euch ganz gewiss noch mehr (Gunst) erweisen. (Sure 14 Ibrāhīm Vers 7)
  4. Durch die Abgabe der Zakāh wird das Konzept der sozialen Sicherheit erreicht und ein relatives Gleichgewicht zwischen den sozialen Schichten der Gesellschaft hergestellt. Denn durch das Entrichten der Zakāh verteilt sich der Reichtum auch auf andere Personen, die Anspruch darauf haben. Das Geldvermögen wird nicht angehäuft und bleibt nicht der reichen Gesellschaftsschicht vorbehalten, sondern geht auch auf Bedürftige über. Allah, der Erhabene sagte: Dies, damit es nicht nur im Kreis der Reichen von euch bleibt. (Sure 59 al-Ḥašr Vers 7)

Vermögensarten, auf die Zakāh zu zahlen ist

Zakāh wird nicht für persönlich genutzte Besitzgegenstände gezahlt, wie z. B. das Haus, indem man wohnt, gleich welchen Wert es hat. Ebenfalls ist keine Zakāh zu entrichten für das eigene Auto, das man fährt, selbst wenn es sich um ein Luxusauto handelt. Gleiches gilt für Kleidung, Essen, Trinken usw.

Allah, der Erhabene hat die Abgabe der Zakāh nur für Vermögensarten vorgeschrieben, die nicht für den eigenen Gebrauch verwendet werden, und die ihrem Wesen nach wachsen bzw. zunehmen können. Bei diesen Vermögensarten handelt es sich um Folgende:

  1. Gold und Silber. Jedoch gilt die Zakāh-Pflicht nicht für getragenen Gold- und Silberschmuck.

Es muss der im Islam festgesetzte Mindestvermögenswert (niṣāb) erreicht sein, ab dem die Zakāh-Pflicht eintritt. Außerdem muss das Vermögen ein Mondjahr (354 Tage) über dem niṣāb liegen. Der Mindestvermögenswert, ab dem für Gold und Silber die Zakāh-Pflicht eintritt, beträgt:

für Gold ca. 85 g und für Silber 595 g. Wenn der Muslim diese Menge an Gold besitzt und ein Mondjahr seit dem Besitz dieser Menge abgelaufen ist, so beträgt die hierfür zu entrichtende Zakāh 2,5 %.

  1. Geld und Liquidität. Jede Art von Zahlungsmitteln aller Währungen, gleich ob der Geldwert bei sich oder auf dem Bankkonto gelagert ist.

Wie die Zakāh für Geld und Liquidität zu entrichten ist: Wenn der Geld- und Währungswert, den man besitzt, dem Mindestvermögenswert von ca. 85 g Gold oder mehr entspricht und die Frist für die Zakāh eingetroffen ist, d. h. man ist ein Mondjahr im Besitz dieses Geldwertes, so zahlt man hiervon 2,5 % an Zakāh. Beispiel: Der Goldpreis schwankt. Wenn wir jedoch davon ausgehen, dass der Preis für 1 Gramm Gold zum Zeitpunkt, an dem die Zakāh zu entrichten ist, 25 US-Dollar beträgt, dann würde sich der Mindestvermögenswert für das Geld wie folgt berechnen: 25 = der schwankende Goldpreis an Dollar 85 = Grammzahl der immer gleich bleibenden Gewichtseinheit für Gold 25 x 85 = 2125 US-Dollar Somit würde der Mindestvermögenswert (niṣāb), ab dem beim Geld die Zakāh-Pflicht eintritt, 2125 US-Dollar betragen.

  1. Handelswaren

Unter Handelswaren versteht man alle Wertgegenstände, die ein Verkäufer zum Verkauf anbietet. Dabei handelt es sich um Immobilien, wie z.B. Grundstücke, Gebäude, Wohnungen und Häuser oder um zum Verkauf angebotene Lebensmittel und Konsumgüter. Wie die Zakāh für Handelswaren zu entrichten ist: Nachdem ein ganzes Jahr verstrichen ist, zählt der Besitzer dieser Handelswaren den Wert der gesamten Ware, die er zum Verkauf anbietet. Er richtet sich dabei am Marktwert desjenigen Tages, an dem er die Zakāh zahlen will. Wenn dieser Warenwert den Mindestvermögenswert überschritten hat, ab dem die Zakāh-Pflicht eintritt (niṣāb), dann zahlt er für diesen Gesamtbetrag ein Vierzigstel, d.h. 2,5%.

  1. Ernteerträge. Darunter fallen Nutzpflanzen, Früchte und Körner.

Allah, der Erhabene sagte: O die ihr glaubt, gebt aus von den guten Dingen aus eurem Erworbenen und von dem, was Wir für euch aus der Erde hervorgebracht haben! (Sure 2 al-Baqara Vers 267) Die Zakāh-Pflicht bezieht sich nur auf bestimmte Arten von landwirtschaftlichen Produkten und nicht auf jede. Auch hier wird für die Zakāh-Pflicht vorausgesetzt, dass eine in der islamischen Gesetzgebung festgelegte Menge erreicht wird. Unter Berücksichtigung der Lebensbedingungen der Menschen wird bei der vorgeschriebenen Menge für die Zakāh unterschieden, ob das Saatfeld durch Regen und Flüsse oder durch Arbeitskraft und Geräte künstlich bewässert wurde.

  1. Viehbestand aus Kühen, Kamelen sowie Schafen und Ziegen. Die Zakāh-Pflicht gilt aber nur für freilaufende Tiere, die sich eigenständig ihre Nahrung suchen und bei denen der Besitzer nicht für die Futtermittel und Tiernahrung aufkommen muss.

Wenn der Tierhalter das ganze Jahr über oder den größten Teil des Jahres Futtermittel und Tiernahrung für das Vieh kauft, dann muss er für den Viehbestand keine Zakāh abgeben. Für den Mindestvermögenswert und die Zakāh-Menge bei Viehbestand gibt es detaillierte Vorschriften, die in den Büchern der islamischen Rechtswissenschaft (fiqh) nachgeschlagen werden können.

An wen wird die Zakāh entrichtet?

Der Islam legte die Kategorien von Menschen fest, denen man Zakāh geben darf. Es ist dem Muslim erlaubt, die Zakāh für einen dieser Kategorien oder auch für mehrere Kategorien gleichzeitig abzugeben. Er darf die Zakāh auch islamischen Hilfsorganisationen und wohltätigen, gemeinnützigen Hilfswerken geben, die die Zakāh an empfangsberechtigte Muslime verteilen. Es ist allerdings besser und vorzuziehen, die Zakāh innerhalb des Landes, in dem man lebt, zu verteilen.

Kategorien der Menschen, die berechtigt sind, die Zakāh zu erhalten:

  1. Die Armen und die Bedürftigen. Das sind diejenigen, die nicht genug besitzen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken und ihren Lebensunterhalt zu sichern.
  2. Arbeitskräfte, die mit der Einziehung und Verteilung der Zakāh beschäftigt sind.
  3. Der Sklave, der sich von seinem Besitzer loskaufen möchte. Ihm sollte man helfen und die Zakāh geben, damit er ein freier Mensch wird.
  4. Der Verschuldete, der Schulden auf sich genommen hat und sie nicht zurückzahlen kann. Es gibt keinen Unterschied, ob die Schulden aufgrund des Gemeinwohls, aus Wohltätigkeit für andere Menschen oder aus Eigeninteresse aufgenommen worden sind.
  5. Auf Allahs Weg Bemühende. Hierbei handelt es sich um Menschen, die sich einsetzen, um ihre Religion und ihr Land zu verteidigen. Darunter fällt ebenso jede Arbeit und Anstrengung, die unternommen wird, um den Islam zu verbreiten und damit das Wort Allahs an höchster Stelle steht.
  6. Menschen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen. Hier handelt es sich um ehemalige Nichtmuslime, die vor kurzer Zeit zum Islam konvertiert sind oder um Nichtmuslime, bei denen die Hoffnung besteht, dass sie den Islam annehmen. Bei dieser Kategorie von Empfangsberechtigten wird die Zakāh nicht direkt von Einzelnen an sie abgegeben, sondern es ist die Aufgabe des muslimischen Herrschers und der wohltätigen Hilfsorganisationen, die in diesem Sachverhalt über Nutzen und Interesse bestimmen können.
  7. Der Reisende und der Landfremde. Das sind Personen, denen das Geld ausgegangen ist und Die keine Mittel finden. Ihnen darf man ebenfalls die Zakāh geben, wenn sie Geld benötigen, selbst dann, wenn sie in ihrem Heimatland eigentlich viel Geld besitzen.

Allah, der Erhabene sagte: Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allah. Allah ist Allwissend und Allweise. (Sure 9 at-Tauba Vers 267)