Das Erlernen der islamischen Vorschriften
Ein Muslim sollte sich stets bemühen, die Vorschriften des islamischen Rechts zu allen Lebensbereichen zu erlernen: seien es die Vorschriften zu den Gottesdiensten, zu den geschäftlichen oder zu den zwischenmenschlichen Beziehungen. Auf diese Weise kann er seinen Gottesdienst auf der Basis von einsichtbringenden Beweisen und Wissen erfüllen.
Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wem Allah Gutes zuteilwerden lassen will, dem gibt Er Verständnis in der Religion.“ (Buḫārī Hadith Nr. 71 und Muslim Hadith Nr. 1037)
Es ist somit eine Pflicht für den Muslim, bestimmte Vorschriften zu lernen, die er zur Einhaltung von religiösen Pflichten benötigt. Zum Beispiel die Weise, wie das Pflichtgebet zu verrichten ist, wie die rituelle Reinigung vorgenommen wird, welche islamische Speisevorschriften es gibt, d.h. welche Speisen und Getränke erlaubt und welche verboten sind usw. Darüber hinaus ist es für den Muslim islamisch empfohlen, einige Vorschriften zu wissen, die im islamischen Recht angeraten werden. Jedoch ist das Erlernen dieser empfohlenen Vorschriften nicht verpflichtend.
Die Kategorien des islamischen Rechts
Alle Aussagen und Handlungen eines Menschen werden im islamischen Recht einer der folgenden fünf Kategorien zugeordnet:
Verpflichtend (wāǧib, farḍ) | ist, was Allah, der Erhabene befohlen hat. Wer die Pflicht erfüllt, wird belohnt; wer sie unterlässt, verdient Strafe. Beispiele hierfür sind die fünf Pflichtgebete und das Fasten im Monat Ramadan. |
Verboten (ḥarām) | ist, was Allah, der Erhabene verboten hat. Wer das Verbotene unterlässt, wird belohnt; wer es begeht, verdient Strafe. Beispiele hierfür sind der außereheliche Geschlechtsverkehr und das Trinken von Alkohol. |
Islamisch empfohlen (mustaḥabb) | ist, was der Islam zu tun geraten hat. Wer eine Handlung, die islamisch empfohlen ist, ausführt, wird belohnt; wer sie unterlässt, verdient keine Strafe. Beispiele hierfür sind Menschen mit einem Lächeln im Gesicht zu begegnen, als Erster mit dem islamischen Friedensgruß zu beginnen und unangenehme, schädliche Dinge vom Weg zu entfernen. |
Unerwünscht, verwerflich (makrūh) | ist, was der Islam zu unterlassen empfohlen hat. Wer etwas Unerwünschtes unterlässt, der wird belohnt; wer es begeht, verdient keine Strafe. Beispiel hierfür ist, unnötig mit den Fingern während des Gebets zu spielen. |
Erlaubt (mubāḥ) | ist, wenn ein Tun oder Unterlassen einer Sache gestattet ist, weil es nicht mit einem Gebot oder Verbot zusammenhängt. Beispiele hierfür sind das Kaufen oder Verkaufen im Allgemeinen, das Reisen und das Sprechen. |