Kategorien von Frauen, die der Mann unterscheiden muss:

Was den Umgang mit der Frau betrifft, so lässt sich für einen Mann die Frau in folgende Kategorien unterteilen:

  1. Die eigene Ehefrau:

Für einen Mann ist es erlaubt, seine Frau anzuschauen und sich mit ihr so viel er möchte geschlechtlich zu vergnügen. Und das Gleiche gilt natürlich auch für die Frau mit ihrem Ehemann. Allah, der Erhabene verdeutlichte durch eine schöne bildliche Darstellung die Beziehung der Eheleute zueinander: Allah nannte den Ehemann ein Kleid für seine Ehefrau und nannte die Ehefrau ebenfalls ein Kleid für ihren Ehemann. Dadurch zeigte Er auf eine perfekte Weise die seelische, emotionale und körperliche Beziehung zwischen ihnen. Der Erhabene sprach: Sie sind euch ein Kleid, und ihr seid ihnen ein Kleid. (Sure 2 al-Baqara Vers 187) (Für den Umgang zwischen den Eheleuten siehe Seite 245).

  1. Die nahe weibliche Verwandte (maḥram):

Gemeint ist hier das nahe weibliche Familienmitglied (maḥram), das der Mann ein Leben lang nicht heiraten darf. Zu den nahen weiblichen Familienmitgliedern eines Mannes gehören folgende Personen:

1 Die leibliche Mutter sowie die Großmutter mütterlicher- und väterlicherseits, d. h. die Mutter der Mutter oder die Mutter des Vaters. Dies gilt ebenfalls für deren Großmütter, Urgroßmütter usw.
2 Die leibliche Tochter und die Enkelin, d. h. die Tochter des Sohnes oder die Tochter der Tochter. Dies gilt ebenfalls für die Urenkelin usw.
3 Die leibliche Schwester oder die Halbschwester, d. h. die Schwester, mit der man entweder einen gemeinsamen Vater oder eine gemeinsame Mutter hat.
4 Die leibliche Tante väterlicherseits, d. h. die leibliche Schwester des Vaters oder die Halbschwester des Vaters väterlicherseits oder mütterlicherseits. Darunter fällt ebenfalls die Tante des Vaters väterlicherseits und die Tante der Mutter väterlicherseits.
5 Die leibliche Tante mütterlicherseits, d. h. die leibliche Schwester der Mutter oder die Halbschwester der Mutter väterlicherseits oder mütterlicherseits. Darunter fällt ebenfalls die Tante des Vaters mütterlicherseits und die Tante der Mutter mütterlicherseits.
6 Die Nichte brüderlicherseits, d. h. die Tochter des leiblichen Bruders oder die Tochter des Halbbruders aus väterlicher oder mütterlicher Seite. Das gilt ebenfalls für die Großnichte, d. h. die Tochter vom Sohn (Enkelin) des Bruders.
7 Die Nichte schwesterlicherseits, d. h. die Tochter der leiblichen Schwester oder die Tochter der Halbschwester aus väterlicher oder mütterlicher Seite. Das gilt ebenfalls für die Großnichte, d. h. die Tochter von der Tochter der Schwester.
8 Die Schwiegermutter, d. h. die Mutter der Ehefrau. Dabei spielt es keine Rolle, ob man derzeit mit der Ehefrau verheiratet oder bereits geschieden ist. Die Mutter der Ehefrau bleibt lebenslang ein nahes weibliches Familienmitglied, mit dem eine Heirat ausgeschlossen ist (maḥram). Dies gilt ebenfalls für die Mutter der Schwiegermutter.
9 Die Stieftochter, d. h. die nicht leibliche Tochter des Mannes, sondern die Tochter der Ehefrau aus einer früheren Ehe.
10 Die Schwiegertochter, d. h. die Ehefrau des Sohnes, Enkels usw.
11 Die Stiefmutter, d. h. die Ehefrau des Vaters, Großvaters usw.
12 Die Milchmutter, d. h. die Frau, die diesen Mann im Babyalter, in den ersten zwei Jahren seines Lebens, mindestens fünfmal sättigend gestillt hatte. Der Islam gewährte dieser Frau einige Rechte aufgrund des Stillens.
13 Die Milchschwester, d. h. die Tochter der Milchmutter, bzw. die Tochter von der Frau, die diesen Mann im Babyalter gestillt hatte. Alle Personen, die aufgrund des Stillens für ihn zu nahen Verwandten geworden und demzufolge zu heiraten verboten sind, gelten als Familienmitglieder, die man wie Blutsverwandte betrachtet. Somit gelten dieselben Gebote für die Schwester der Milchmutter und die Schwester des Milchvaters sowie für die Tochter der Milchschwester oder des Milchbruders.
  1. Die fremde Frau:

Mit einer fremden Frau ist hier jede Frau gemeint, die kein nahes weibliches Familienmitglied (maḥram) ist, bei dem eine Heirat lebenslang ausgeschlossen ist. Demnach sind folgende Frauen ebenfalls für einen Mann fremd: die Tochter seines Onkels väterlicherseits, die Tochter seiner Tante väterlicherseits, die Tochter seines Onkels mütterlicherseits, die Tochter seiner Tante mütterlicherseits, die Ehefrau des Bruders, die weiblichen Verwandten der Familie und alle weiblichen Personen, mit der weder eine Blutsverwandtschaft noch eine Verschwägerung besteht. Der Islam legte Regeln und Gesetze fest, die bestimmen, wie ein Muslim mit einer für ihn fremden Frau umgehen soll. Diese Regeln und Gesetze dienen als Schutz- und Vorsichtsmaßnahme, um Keuschheit und Ehre zu bewahren; und sie sind ein Riegel, den man vor die Tür des Satans schiebt. Denn Allah, Der die Menschen erschaffen hat, weiß am besten, was für den Menschen nützlich und schädlich ist.

Jeden Tag kann man in den Berichten und Statistiken über die erfassten Fälle von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen lesen. Sündige, verbotene Beziehungen zwischen Männern und Frauen häufen sich in vielen Familien und Gesellschaften, die nicht religiös sind und sich nicht an Allahs Gesetze halten.

Allah, der Erhabene sagte: Sollte denn Derjenige, Der erschaffen hat, nicht Bescheid wissen? Und Er ist der Feinfühlige und Allkundige. (Sure 67 al-Mulk Vers 14)

Regeln für den Umgang zwischen fremden Männern und Frauen:

  1. Das Senken der Blicke:

Der Muslim ist verpflichtet, seine Blicke zu senken und muss vermeiden, auf Verbotenes, auf die Blöße und intime Körperbereiche zu schauen. Er darf nicht etwas anblicken, was ihn sexuell erregt. Außerdem ist es ihm verboten, ohne berechtigten Grund eine Frau lange anzusehen.

Allah, der Erhabene hat beiden Ge- schlechtern, den Männern und den Frauen, befohlen, ihre Blicke zu senken, da dies der Weg ist, um die Keuschheit und die Ehre zu bewahren. Andersherum ist das ungehemmte und unverschämte Blicken auf Verbotenes der Weg, der zu Sünden und Schändlichkeiten führt.

Allah, der Erhabene sagte: Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten! Das ist reiner für sie. Gewiss, Allah ist Kundig dessen, was sie machen.

Und dann sprach Allah, der Erhabene: Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. (Sure 24 an-Nūr Vers 30-31) Wenn es einmal vorkommen sollte, dass der Mensch zufällig einen verbotenen Anblick sieht, dann muss er sofort seine Augen vom Verbotenen abwenden. Die Pflicht, den Blick zu senken, umfasst ebenfalls, die Blicke von Medien und Internet abzuwenden, in denen Verbotenes zu sehen ist. Es ist einem Muslim untersagt, etwas Verbotenes anzuschauen, was sündige Lustgefühle erweckt und die sexuelle Begierde erregt.

  1. Respektvoller und freundlicher Umgang:

Ein Muslim kann mit einer fremden Frau sprechen und sie mit ihm. Doch müssen sie auf eine respektvolle und freundliche Weise miteinander umgehen, weit entfernt von allen Wörtern und Handlungen, die auf irgendeine Art sexuelle Begierden erregen könnten. Aus diesem Grund ist Folgendes zu beachten:

  • Allah hat den Frauen verboten, schmeichlerisch und gefühlsbetont mit fremden Männern zu sprechen. Stattdessen hat Er sie angewiesen, klar und sachlich zu reden. Allah, der Erhabene sagte: … dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht der, in dessen Herzen Krankheit ist, Erwartungen hege, sondern redet in geziemenden Worten! (Sure 33 al-Aḥzāb Vers 32)
  • Allah hat den Frauen verboten, vor fremden Männern den Körper erotisch zu bewegen, auf eine bestimmte, sexuell erregende Weise zu gehen oder Bewegungen zu machen. Ebenfalls ist es ihnen untersagt, fremden Männern einige Arten ihres Schmuckes aufreizend zur Schau zu stellen. Allah, der Erhabene sagte: Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. (Sure 24 an-Nūr Vers 31)
  1. Es ist verboten, mit einer fremden Person des anderen Geschlechts alleine an einem Ort zu sein:

Das heißt, es ist verboten, dass sich ein Mann mit einer für ihn fremden Frau alleine an einem Ort aufhält, wo sie keiner sehen kann. Der Islam verbietet das Alleinsein von Mann und Frau, weil diese Handlung zu den Fallstricken des Satans gehört, durch die er sie zum Schändlichen verleiten will. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wahrlich, kein Mann ist mit einer (fremden) Frau alleine, außer dass der Satan der Dritte ist, der mit ihnen anwesend ist.“ (Tirmiḏī Hadith Nr. 2165)

  1. Die islamische Frauenbekleidung:

Allah, der Erhabene hat der Frau, aber nicht dem Mann, die islamische Bedeckung zur Pflicht auferlegt. Denn Allah hat die Frau mit außerordentlicher Schönheit und verführerischen Reizen ausgestattet, sodass die Frau eine größere Versuchung und Verlockung für den Mann ist als der Mann für die Frau.

Allah hat die islamische Frauenbekleidung (ḥiǧāb) aufgrund vieler Weisheiten festgelegt. Einige davon sind Folgende:

  • Die Frauen können ihre Aufgaben im Leben und in der Gesellschaft sowohl in wissenschaftlichen als auch in beruflichen Bereichen auf die beste Weise erfüllen und zugleich ihre Ehre und Keuschheit wahren.
  • Einerseits werden die Möglichkeiten von verbotener Versuchung und Verlockung zwischen Männern und Frauen reduziert und eingeschränkt. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Gesellschaft rein bleibt. Andererseits wird hierdurch die Ehre der Frau gewahrt.
  • Durch die islamische Frauenbekleidung wird den Männern geholfen, die draußen Frauen sehen, sich keusch, diszipliniert und ehrenhaft zu verhalten. Dementsprechend behandelt der Mann die Frau als einen gleichberechtigten Menschen, der genauso kulturell und wissenschaftlich gebildet ist wie er selbst – und nicht als ein billiges Lustobjekt, das nur als Spielzeug zum Spaß und Vergnügen bestimmt ist.

Was mit der islamischen Frauenbekleidung bedeckt werden muss:

Allah, der Erhabene hat der Frau zur Pflicht auferlegt, ihren ganzen Körper, mit Ausnahme von Gesicht und Händen, vor fremden Männern zu bedecken. Allah, der Erhabene sagte: und [sie sollen] ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. (Sure 24 an-Nūr Vers 31) Mit „was (sonst) sichtbar ist“ sind das Gesicht und die Hände gemeint. Allerdings gilt die Regelung, dass wenn das Zeigen des Gesichts und der Hände eine Versuchung für die Männer darstellt, es verpflichtend wird, Hände und Gesicht bedeckt zu halten.

Regeln für die islamische Frauenbekleidung, die den Körper richtig bedecken:

Es ist der Frau erlaubt, jede Art von Kleidungsstücken und jede Farbe für ihre islamische Bedeckung zu wählen, solange folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Die islamische Frauenbekleidung muss den ganzen Körper der Frau bedecken bis auf das, was davon ausgenommen ist.
  2. Die islamische Frauenbekleidung muss weit und darf nicht eng sein, sodass der Körper nicht betont wird
  3. Die islamische Frauenbekleidung darf nicht durchsichtig sein, sodass der bedeckte Körper unter der Kleidung nicht erkenntlich ist.