Die Scheidung
Der Islam empfiehlt das dauerhafte Fortbestehen der ehelichen Gemeinschaft und möchte, dass die Ehe glücklich verläuft, bis der Tod das Ehepaar scheidet. Allah bezeichnete die Ehe als festes Abkommen. Es ist im Islam verboten, eine Zeit zu bestimmen, in der das Ende einer Ehe festgelegt wird.
Doch während der Islam zur lebenslangen Ehe auffordert, berücksichtigt er, dass die islamischen Gesetze letztendlich für Menschen bestimmt sind. Menschen, die besondere charakteristische Eigenschaften und individuelles menschliches Verhalten besitzen. Deshalb legte der Islam für sie fest, wie sie von diesem Vertrag zurücktreten können, wenn ein gemeinsames Leben nicht mehr möglich ist. Und wenn das Leben unerträglich wird und alle Versöhnungs- und Eherettungsversuche gescheitert sind. Der Islam geht hierbei realistisch vor und behandelt Ehemann und Ehefrau gerecht. Denn es ist oft der Fall, dass sich bestimmte Vorfälle zwischen den Ehepartnern ereignen, sich Hass und Verachtung entwickelt haben und unüberwindbare Probleme entstanden sind, sodass die Scheidung unbedingt notwendig ist. Scheidung ist in solchen Fällen der einzig richtige Weg, um die beste Lösung für beide zu finden sowie die familiäre und gesellschaftliche Stabilität für beide Partner zu sichern. In einer gescheiterten Ehe wird das Ziel der Ehe nicht mehr erreicht, sodass die Trennung des Ehepaares sich weniger schädlich auswirken würde als das Zusammenbleiben.
Deswegen hat der Islam die Scheidung erlaubt, als Ausweg, um das Ehepaar aus der aussichtslosen Situation zu befreien. Damit jeder der beiden vielleicht einen anderen Ehepartner findet, in dem sie das vorfinden, was ihm oder ihr beim ersten Ehepartner gefehlt hat. Auf diese Weise erfüllt sich das Wort Allahs, als Er sagte:
Und wenn die beiden sich trennen, wird Allah jeden aus Seiner Fülle bereichern. Allah ist Allumfassend und Allweise. (Sure 4 an-Nisāʾ Vers 130)
Allerdings hat der Islam viele Vorschriften und gesetzliche Bestimmungen aufgestellt, die die Scheidung regeln. Dazu gehören:
- Grundsätzlich liegt die Scheidungsbefugnis beim Mann und nicht bei der Frau.
- Jedoch kann die Frau, die nicht mehr mit ihrem Mann zusammenleben kann und er sich aber weigert, sich von ihr scheiden zu lassen, zu einem muslimischen Richter gehen und die Scheidung verlangen. Der Richter kann die Ehe scheiden, wenn ein plausibler und überzeugender Grund für die Scheidung hervorgebracht wird.
- Wenn eine Scheidung ein- oder zweimal erfolgt ist, so darf der Mann die Scheidung widerrufen und zu seiner Frau zurückkehren. Wenn sich der Mann aber ein drittes Mal von ihr scheiden lässt, so darf er sie nicht mehr zur Frau nehmen. Es sei denn, sie heiratet einen anderen Mann, vollzieht mit ihm die Ehe und dieser zweite Mann lässt sich später aus eigenem Willen von ihr scheiden. Eine islamische Scheidung erfolgt dann, wenn der Mann sich von seiner Ehefrau in einem Zeitraum scheiden lässt, in der sich die Frau in einem rituell reinen Zustand befindet, und er währenddessen keinen Beischlaf mit der Ehefrau vollzogen hatte.