Das Fasten im Ramadan

Die Bedeutung des Fastens:

Die Bedeutung des Fastens im Islam: Das Fasten ist ein Gottesdienst, den man für Allah erbringt, indem man sich von Essen, Trinken, Beischlaf und allen übrigen fastenbrechenden Handlungen enthält, und zwar vom Anbruch der Morgendämmerung (Zeit für den Gebetsruf zum Morgendämmerungsgebet) bis zum Sonnenuntergang (Zeit für den Gebetsruf zum Sonnenuntergangsgebet).

 Die Vorzüglichkeit des Ramadans

 Der Monat Ramadan ist der neunte Mondmonat des islamischen Kalenders.

Der Monat Ramadan ist der neunte Mondmonat des islamischen Kalenders. Er ist der beste Monat im gesamten Jahr. Allah, der Erhabene hat ihn mit zahlreichen Vorzügen ausgezeichnet, die Er keinem anderen Monat außer diesem gab. Zu diesen Vorzügen gehören:

  1. Der Monat Ramadan ist der Monat, den Allah auserwählte, um das vorzüglichste und edelste aller Himmelsbücher herabzusenden. Dieses Buch ist der heilige Koran. Allah, der Erhabene sagte: Der Monat Ramadan, in dem der herabgesandt worden Koran als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung. ist Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten … (Sure 2 al-Baqara Vers 185)
  2. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wenn Ramadan beginnt, werden die Tore des Paradieses geöffnet, die Tore des Höllenfeuers geschlossen und die Satane in Ketten gefesselt.“ (Buḫārī Hadith Nr. 3103 und Muslim Hadith Nr. 1079) Allah, der Erhabene hat diesen Monat für Seine Diener vorbereitet, damit sie sich während dieses Monats anstrengen, um sich Allah mit Gehorsamshandlungen zu nähern und sündhafte Taten zu unterlassen.
  3. Wer den Tag des Ramadans mit Fasten und die Nacht mit Gebeten verbringt, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wer (den Monat) Ramadan aus dem Glauben heraus und der Hoffnung auf den Lohn Allahs fastet, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.“ (Buḫārī Hadith Nr. 1910 und Muslim Hadith Nr. 760). Ebenfalls sagte der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm): „Wer die Nacht der Bestimmung (lailat al-qadr) aus dem Glauben heraus und aus der Hoffnung auf den Lohn Allahs im Beten verbringt, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.“ (Buḫārī Hadith Nr. 1905 und Muslim Hadith Nr. 759)
  4. Im Ramadan gibt es die beste und wichtigste Nacht des gesamten Jahres: die Nacht der Bestimmung (lailat al-qadr). Allah, der Erhabene hat uns in Seinem edlen Buch mitgeteilt, dass die gute und rechtschaffene Tat in dieser Nacht viel besser ist als Anbetungshandlungen, die man in einem sehr langen Zeitraum verrichten würde. Allah, der Erhabene sagte: Die Nacht der Bestimmung ist besser als tausend Monate. (Sure 97 al-Qadr Vers 3) Und wer die Nacht der Bestimmung (im Gebet) stand, mit wahrem Glauben und auf Allahs Lohn hoffend, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben. Bei dieser Nacht handelt es sich um eine Nacht in den letzten zehn verbliebenen Nächten im Ramadan. Niemand weiß genau, in welcher Nacht sie genau liegt.

Die Weisheit, die hinter dem Fasten steckt

Die Feinsinnigkeiten und Weisheiten, die sich hinter der Pflicht des Fastens verbergen und die einen großen Nutzen im Dies- und Jenseits haben, sind sehr zahlreich. Einige Feinsinnigkeiten und Weisheiten sind Folgende:

  1. Das Erreichen von Gottesfurcht gegenüber Allah, dem Mächtigen und Majestätischen:

Das Fasten ist ein Gottesdienst, durch das der Gottesdiener die Nähe seines Herrn erlangen kann, indem er auf viele Dinge, die er liebt, verzichtet und seine Triebe und Begierden zurückhält. So erzieht er seine eigene Seele mit Gottesfurcht gegenüber Allah. Er lehrt sie, dass Allah, der Erhabene sie an jedem Ort und zu jeder Zeit beobachtet und bewacht. Und er bringt ihr bei, dass Allah gewiss seine innersten Geheimnisse und sein Offenkundiges genau kennt. Aus diesem Grund sagte Allah, der Erhabene: O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget. (Sure 2 al-Baqara Vers 183)

  1. Das Fasten ist eine gute Übung, um Ungehorsamkeiten und Sünden endgültig aufzugeben:

Wenn es der Fastende schafft, sich von erlaubten Dingen fernzuhalten, um Allahs Gebot zu befolgen, dann schafft er es erst recht, seine Begierden zu zügeln und sich von Ungehorsamkeiten und Sünden fernzuhalten. Und er schafft es auch, die Grenzen Allahs einzuhalten und unterlässt es, Falsches weiterhin zu begehen. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wer die falsche Aussage und das Handeln mit ihr nicht unterlässt, so hat Allah kein Bedürfnis danach, dass er (der Fastende) seine Speise und seinen Trank sein lässt.“ (Buḫārī Hadith Nr. 1804)

  1. Durch das Fasten erinnert sich der Muslim an die sozial Schwachen und empfindet tiefes Mitgefühl für sie:

Der Fastende kann das Leid und den Hunger der Armen und Bedürftigen nachempfinden. Er erinnert sich daran, dass sie jeden Tag hungern und leiden müssen. Der Muslim denkt an seine armen Glaubensgeschwister und weiß, wie sehr sie von Hunger und Durst betroffen sind. Das veranlasst ihn, seinen in Not befindlichen Glaubensgeschwistern Hilfe zu bieten und sie zu unterstützen.

 Die Vorzüglichkeit des Fastens

Im islamischen Recht hat das Fasten viele Vorzüge. Dazu gehören Folgende:

 Für den Fastenden gibt es zwei Gelegenheiten sich zu freuen: einmal, wenn er sein Fasten bricht, und ein weiteres Mal, wenn er seinem Herrn begegnet.

  1. Wer den Monat Ramadan fastet, weil er an Allah glaubt und weil er Allahs Gebote befolgen will und weil er von den Vorzügen, die im Koran und der Sunna enthalten sind, überzeugt ist und weil er auf die Belohnung von Allah hofft, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wer (den Monat) Ramadan aus dem Glauben heraus und der Hoffnung auf den Lohn Allahs fastet, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.“ (Buḫārī Hadith Nr. 1910 und Muslim Hadith Nr. 760)
  2. Der Fastende freut sich auf den großen Lohn und die beständige Wonne, die er sich aufgrund seines Fastens erhofft, wenn er am Tage der Auferstehung Allah begegnen wird. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Für den Fastenden gibt es zwei Gelegenheiten sich zu freuen: einmal, wenn er sein Fasten bricht, und ein weiteres Mal, wenn er seinem Herrn begegnet.“ (Buḫārī Hadith Nr. 1805 und Muslim Hadith Nr. 1151)
  3. Im Paradies gibt es ein Tor, das „Ar-Rayyān“ heißt. Durch dieses Tor werden nur die Fastenden in das Paradies eintreten. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Es gibt im Paradies ein Tor, das Ar-Rayyān heißt, durch das die Fastenden am Tage der Auferstehung eintreten werden, und kein anderer außer ihnen wird hindurch eintreten. (An jenem Tage) wird ausgerufen: „Wo sind die Fastenden?“ Da stehen diese dann auf, und sonst kein anderer außer ihnen wird hineintreten. Wenn sie darin sind, wird das Tor geschlossen, und danach tritt keiner mehr durch dieses ein.“ (Buḫārī Hadith Nr. 1797 und Muslim Hadith Nr. 1152)
  4. Allah, der Erhabene hat den Lohn für das Fasten als Ihm zugehörig beschrieben und gesagt, dass Er selbst für den Lohn des Fastenden sorgen wird. Und wen Allah, der großzügig, gewaltig, freigebig, edelmütig und barmherzig ist, belohnen wird, der kann sich wahrlich auf diesen unermesslichen Lohn freuen, den Allah für ihn vorbereitet hat. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Allah, Preis sei Ihm, sprach“: „Jede (gute) Tat, die der Sohn Adams begeht, ist für ihn selbst (vorteilhaft). Nur das Fasten begeht er Meinetwegen und die Belohnung dafür wird nach Meinem Ermessen gemacht.“ (Buḫārī Hadith Nr. 1805 und Muslim Hadith Nr. 1151)

 Die fastenbrechenden Handlungen

Hierbei handelt es sich um Angelegenheiten, auf die der Fastende während des Fastens verzichten muss, weil ansonsten das Fasten nicht gültig ist. Diese fastenbrechenden Handlungen sind wie folgt:

  1. Vorsätzliches Essen und Trinken: Allah, der Erhabene sagte … und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! (Sure 2 al-Baqara Vers 187) Wer etwas versehentlich isst oder trinkt, weil er es vergessen hat, dessen Fasten ist gültig und für den ist es keine Sünde. So sagte der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm): „Wer aus Vergesslichkeit (während seines Fastens) isst oder trinkt, der soll sein Fasten fortsetzen; denn Allah hat ihm damit Speise und Trank gegeben.“ (Buḫārī Hadith Nr. 1831 und Muslim Hadith Nr. 1155)
  2. Angelegenheiten, die zur Kategorie des Essens und des Trinkens gehören. Beispiele hierfür sind:
  • Infusionen und Injektionen. Das Zuführen von Nahrung und Flüssigkeit mittels Spritze oder Infusion in den Körper, wodurch der Mensch mit Nährstoffen und Salzen versorgt wird, die dem Körper fehlen. Da Infusionen und Injektionen als Nahrungsersatz für Speise und Trank dienen, gelten für sie dieselbe Regelung wie für das Essen und Trinken.
  • Blutinjektion oder Bluttransfusion für Kranke. Denn das vorrangige Ziel vom Essen und Trinken ist ja Blut zu bilden.
  • Das Rauchen sowie alle Arten des Rauchens brechen das Fasten, da durch das Inhalieren des Rauches Gift- und Schadstoffe in den Körper gelangen.
  1. Der Geschlechtsverkehr. Wenn beim Beischlaf die Eichel des Mannes in die Scheide der Frau eindringt. Es gibt hierbei keinen Unterschied, ob der Mann einen Samenerguss hat oder nicht.
  2. Absichtliche Herbeiführung des Samenergusses durch Geschlechtsverkehr, Selbstbefriedigung oder Ähnlichem.

Was jedoch den unwillkürlichen Samenerguss während des Schlafes den sogenannten feuchten Traum, anbelangt, so bricht er nicht das Fasten. Es ist dem fastenden Mann erlaubt, seine Frau zu küssen und ähnliche Zärtlichkeiten mit ihr auszutauschen, aber nur, wenn er sich beherrschen kann, sodass er nicht sein Fasten durch Geschlechtsverkehr bricht. .

  1. Das absichtliche Erbrechen. Wer sich aber unfreiwillig übergeben hat, dessen Fasten ist gültig Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wen das Erbrechen überwältigt, während er fastet, der braucht nicht (das Fasten) nachholen, und wer das Erbrechen absichtlich herbeiführt, der muss (das Fasten) nachholen. (Tirmiḏī Hadith Nr. 720 und Abū Dāwūd Nr. 2380)
  2. Austritt von Menstruationsblut und Wochenfluss Wann immer Menstruationsblut oder Wochenfluss austritt, ist das Fasten der Frau gebrochen, auch wenn es im letzten Teil des Tages geschehen sollte. Ebenfalls gilt für eine Frau, die ihre Menstruation hatte, aber erst nach Aufbruch der Morgendämmerung ihre rituelle Reinheit wiedererlangt hat, dass ihr Fasten an diesem Tag nicht gültig, sondern gebrochen ist. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Und ist es nicht so, dass eine Frau während ihrer Menstruation nicht betet und nicht fastet?“ (Buḫārī Hadith Nr. 1850)

Was jedoch das Blut anbelangt, das aufgrund von Erkrankung der Frau ausfließt, so verhindert es nicht das Fasten. Bei diesem Blut handelt es sich weder um die Menstruationsblutung, die an begrenzten Tagen im Monat austritt, noch handelt es sich um den Wochenfluss, der nach der Geburt abgesondert wird.

Personen, die Allah vom Fasten entschuldigt hat

Allah, der Erhabene erlaubte einer Anzahl von Personengruppen, im Ramadan das Fasten zu brechen. Dies ist eine Entlastung, eine Erleichterung und Barmherzigkeit von Allah. Bei diesen Personengruppen handelt es sich um Folgende:

1Der Kranke, der durch das Fasten zu Schaden kommen würde. Ihm ist es erlaubt, an den Krankheitstagen nicht zu fasten. Diese Person muss nach dem Ramadan die versäumten Fastentage nachholen.

2 Derjenige, der aufgrund einer chronischen Krankheit oder aufgrund von Altersschwäche. nicht zum Fasten imstande ist. Dieser Person ist es erlaubt, nicht zu fasten und stattdessen für jeden Tag, den sie nicht gefastet hat, einen Armen zu speisen. Die Speise entspricht 1,5 Kilogramm an üblichen Lebensmitteln des Landes.

3 Der Reisende, während er unterwegs ist oder während er sich an einem Ort weniger als vier Tage aufhält. Ihm ist es erlaubt, an den Reisetagen das Fasten zu brechen. Er muss nach dem Ramadan die versäumten Fastentage nachholen. Allah, der Erhabene sagte: … wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis. (Sure 2 al-Baqara Vers 185)

4Die menstruierende Frau und die Wöchnerin. Für diese beiden ist das Fasten während dieser Zeit verboten und ungültig. Sie müssen nach dem Ramadan die versäumten Fastentage nachholen (siehe Seite 111).

5 Die schwangere und die stillende Frau. Wenn sie befürchten, dass aufgrund des Fastens sie selbst oder ihr Kind zu Schaden kommen könnten, dann dürfen sie das Fasten brechen. Sie müssen nach dem Ramadan die versäumten Fastentage nachholen.

Wie lautet das islamische Urteil über jemanden, der im Ramadan das Fasten gebrochen hat?

Jeder, der im Ramadan das Fasten gebrochen hat, ohne hierfür einen legitimen Hinderungsgrund gehabt zu haben, muss sich in aufrichtiger Reue zu Allah wenden. Denn diese Person hat eine gewaltige Sünde begangen und sich seinem Schöpfer, Preis sei Ihm und Erhaben ist Er, widersetzt. Er muss nur den Tag nachholen, den er nicht gefastet hat. Anders verhält es sich mit derjenigen Person, die am helllichten Tage des Ramadans Geschlechtsverkehr hatte und dadurch das Fasten gebrochen hat. Diese Person muss diesen Tag nachholen und als Sühne für diese Sünde zusätzlich einen Sklaven befreien. Das heißt, er kauft einen muslimischen Sklaven frei und schenkt ihm die Freiheit. Der Islam legt großen Wert darauf, bei jeder sich bietenden Gelegenheit, Menschen aus der Sklaverei und Dienerschaft zu befreien. Wenn es keine Sklaven zu befreien gibt, wie es heutzutage der Fall ist, so fastet er zwei aufeinanderfolgende Monate. Wenn er das nicht kann, so speist er sechzig arme Menschen.

Freiwilliges Fasten

Allah, der Erhabene hat den Muslimen nur zur Pflicht gemacht, einmal im Jahr für einen Monat zu fasten. Dennoch empfiehlt der Islam den Muslimen, welche die Fähigkeit und Bereitschaft haben, dass sie zusätzlich freiwillige Tage fasten sollen, damit sie noch mehr Lohn von Allah erhalten. Zu diesen empfohlenen, freiwilligen Fastentagen gehören Folgende:

  1. einen Tag davor oder einen Tag danach. Der Aschura-Tag ist der zehnte Tag des Monats Muharram, dem ersten Monat des islamischen Kalenders. Der Aschura-Tag war der Tag, an dem Allah, der Erhabene Seinen Propheten Mūsā vor Pharao rettete und Pharao sowie seine Anhänger ertrinken ließ. Deshalb fastet der Muslim diesen Tag aus Dankbarkeit für die Errettung von Mūsā. Ebenso fastet ihn der Muslim, um damit dem Vorbild unseres geliebten Gesandten Muḥammad (Allahs Segen und Friede auf ihm) zu folgen, der an diesem Tag fastete und uns empfahl: „Fastet (zusätzlich) einen Tag davor oder einen Tag danach.“ (Aḥmad Hadith Nr. 2154) Als der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) über die Belohnung des Fastens von Aschura gefragt wurde, antwortete er: „Es löscht die (kleinen) Sünden des vergangenen Jahres aus.“ (Muslim Hadith Nr. 1162)
  2. Der Tag vonʿ Arafah (ʿārafah oder ʿarafāt) ist der neunte Tag des Monats „Ḏu-l-Ḥiǧǧah“, dem zwölften Monat des islamischen Kalenders. An diesem Tag versammeln sich die Pilger, welche die Pilgerfahrt (Ḥaǧǧ) zum Hause Allahs unternehmen, im Gebiet von ʿArafah bei Mekka. Dort stehen sie und richten Bittgebete an Allah, den Mächtigen und Majestätischen und flehen Ihn inständig an. Dieser Tag gehört zu den besten Tagen des ganzen Jahres. Für diejenigen, die an diesem Tag nicht die Pilgerfahrt durchführen, ist es erwünscht, den Tag von ʿArafah zu fasten. Als der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) über die Belohnung des Fastens von ʿArafah gefragt wurde, antwortete er: „Es löscht die (kleinen) Sünden des vergangenen und kommenden Jahres aus. (Muslim Hadith Nr. 1162)
  3. Sechs Tage im Monat Schawwal (šawwāl). Der Monat Schawwal ist der zehnte Monat des islamischen Kalenders. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wer den Monat Ramadan (vollständig) gefastet hat und danach sechs Tage im (darauf folgenden) Monat Schawwal fastet, der erhält (so viel Lohn) als ob er das ganze Jahr gefastet hätte.“ (Muslim Hadith Nr. 1164)

Das gesegnete Fest des Fastenbrechens

Die Feste gehören zu den sichtbaren Riten des Islams. Als der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) nach Medina kam, sah er, dass die muslimischen Einwohner von Medina an zwei Tagen feierten und sich freuten. Da fragte er: „Was sind diese beiden Tage?“ Sie antworteten: „Wir pflegten sie in der vorislamischen Zeit zu feiern.“ Daraufhin sagte der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm): „Allah hat sie für euch mit zwei besseren Tagen ersetzt: mit dem Tag des Opferfestes und dem Tag des Fastenbrechens.“ (Abū Dāwūd Hadith Nr. 1134) Auch machte der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) deutlich, dass Feste zu den rituellen Merkmalen der Religionen gehören. Deshalb sagte er: „Jedes Volk hat seinen Festtag; und dieser hier ist unser Festtag.“ (Buḫārī Hadith Nr. 909 und Muslim Hadith Nr. 892)

Der Festtag im Islam:

Der Festtag im Islam ist ein Tag, an dem man sich darüber freut, dass man den Gottesdienst für Allah vollendet hat. Es ist ein Tag der Dankbarkeit gegenüber Allah, dem Erhabenen. Wir sind Ihm dankbar dafür, dass Er uns rechtgeleitet und uns die Erfüllung dieses Gottesdienstes ermöglicht hat. An diesem Tag ist es erwünscht, Freude in die Herzen aller Menschen zu bringen. So soll man seine schönste Kleidung anziehen und gut zu den Armen und Bedürftigen sein. Außerdem kann man alle erlaubten Mittel nutzen, um das Herz jedes Muslims mit Freude zu erfüllen und sie an Allahs Gnadengaben zu erinnern, die Er ihnen erwiesen hat. Hierzu kann man beispielweise Festveranstaltungen und Aktivitäten durchführen.

 

Die Festtage der Muslime:

Die Muslime haben im Jahr zwei Festtage, die sie feiern. Es ist nicht erlaubt, neben diesen beiden Festen, einen weiteren Tag einzuführen, den sich die Menschen dann zum Festtag nehmen. Die zwei Festtage des Islams sind: das Fest des Fastenbrechens, das am ersten Tag im Monat Schawwal stattfindet, und das Opferfest, das sich am Zehnten des Monats Ḏu-l-Ḥiǧǧah ereignet.

Fest des Fastenbrechens (ʿīdu-l-fiṭr):

Das Fest des Fastenbrechens findet am ersten Tag des zehnten Monats statt. Er beginnt direkt nach der letzten Nacht des Monats Ramadan. Der Festtag wurde das Fest des Fastenbrechens genannt, weil die Menschen an diesem Tag durch das Fastenbrechen einen Gottesdienst für Allah erfüllen, genau wie sie zuvor den Gottesdienst durch das Fasten des Ramadans erfüllt hatten. Sie feiern das Fest, weil sie Allah für Seine vollendete Gnadengabe dankbar sind. Sie danken Ihm für Seine Güte, da Er es ihnen leicht machte, das Fasten des gesegneten Monats Ramadan zu vollenden.

Allah, der Erhabene sagte: … damit ihr die Anzahl vollendet und Allah als den Größten dafür preist, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget. (Sure 2 al-Baqara Vers 185) 

Was sollte man am Festtag tun?

  1. Das Festgebet (ṣalātu-l-ʿīd): Der Islam unterstreicht die enorme Wichtigkeit dieses Gebets und empfiehlt eindringlich den Muslimen, daran teilzunehmen. So sollen sich Männer, Frauen und Kinder zum Gebetsplatz begeben und es verrichten. Die Zeit für das Festgebet beginnt, nachdem die Sonne aufgegangen und über den Horizont eine Höhe von einer Speerlänge erreicht hat. Die Zeit für das Festgebet endet mittags, nachdem sich die Sonne neigt.

Die Weise, wie das Festgebet verrichten wird: Das Festgebet besteht aus zwei Gebetseinheiten, in denen der Vorbeter den Koran laut hörbar rezitiert. Nach dem Gebet hält er zwei Ansprachen. Am Festgebet ist besonders, dass es vorgeschrieben ist, am Anfang der Gebetseinheiten mehrmals „Allāhu akbar“ zu sprechen. So spricht man zu Beginn des Gebets die Eröffnungsformel „Allāhu akbar“. Darauf spricht man in der ersten Gebetseinheit, vor der Rezitation, sechsmal „Allāhu akbar“. In der zweiten Gebetseinheit spricht man für das Erheben aus der Niederwerfung einmal „Allāhu akbar“ und dann während des Stehens fünfmal „Allāhu akbar“.

  1. Die Abgabe der zakātu-l-fiṭr: Zakātu-l-fiṭr ist eine Spende an Bedürftige zum Fest des Fastenbrechens. Allah, der Erhabene hat den Menschen, die mehr Lebensmittel besitzen als sie am Festtag und in der Festnacht benötigen, zur Pflicht auferlegt, den armen und bedürftigen Muslimen einen bestimmten Anteil davon zu spenden. So soll eine Maßeinheit an üblichen Lebensmitteln des Landes, wie Reis, Weizen oder Datteln, an Arme und Mittellose gespendet werden, sodass am Festtag keine Bedürftige übrig bleiben.

Der Zeitraum für die Abgabe der zakātu -l-fiṭr: Die Zeit beginnt am letzten Tag im Monat Ramadan und dauert bis zum Morgen an, bevor das Festgebet verrichtet wird. Es ist ebenfalls erlaubt, die zakātu-l-fiṭr eine oder zwei Nächte vor dem Festtag abzugeben.

Die Menge der zakātu-l-fiṭr beträgt eine Maßeinheit, die ṣāʿ genannt wird. Sie wird aus üblichen Lebensmitteln des Landes, wie etwa Weizen, Reis, Datteln usw., entnommen. Die Maßeinheit ṣāʿ beträgt ein Hohlmaß (kayl). Jedoch ist die Messung mit modernen Gewichtseinheiten einfacher zu bestimmen. So beträgt das Gewicht für die abzugebenden Lebensmittel ca. 3 Kilogramm.

Die Abgabe der zakātu-l-fiṭr ist für Folgende eine Pflicht: für die eigene Person und für die Familienmitglieder, zu deren Unterhalt man verpflichtet ist, wie z. B. für die Ehefrau und die Kinder. Es ist islamisch erwünscht, auch für den Embryo, der sich noch im Bauch seiner Mutter befindet, die zakātu-l-fiṭr abzugeben. Folglich spendet man für jede Seele eine Maßeinheit von 3 Kilogramm an landesüblichen Nahrungsmitteln.

 Muslime, die voun Festtagkommen .

Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) hat sie zur Pflicht gemacht, denn sie dient als Reinigung des (im Ramadan) Fastenden von jeglichem unnützen Gerede und Handlungen, und sie dient als Speise für die Armen. Wer sie also vor dem (Fest-)Gebet entrichtet, für den ist es eine angenommene Zakāh. Wer sie aber erst nach dem Gebet entrichtet, für den ist sie eine Spende wie jede andere. (Abū Dāwūd Hadith Nr. 1609)

  1. Es ist erwünscht, Freude und gute Laune bei der ganzen Familie zu verbreiten, bei den Älteren und bei den Kindern, bei den Männern und bei den Frauen, und hierzu jedes erlaubte Mittel einzusetzen. Man zieht seine schönste und beste Kleidung an. Ebenfalls isst man an diesem Tag etwas, um durch das Fastenbrechen einen Gottesdienst für Allah zu erfüllen. Aus diesem Grund ist das Fasten am Festtag verboten.
  2. Es ist erwünscht, Allah, den Mächtigen und Majestätischen als den Größten zu preisen und oft „Allāhu akbar“ zu sprechen. Die Zeit für das Sprechen von „Allāhu akbar“ beginnt in der Nacht zum Festtag. Außerdem ruft man es ständig, wenn man sich auf den Weg zum Festtagsgebet begibt. Die Zeit für die „Allāhu akbar“-Wortformeln enden mit dem Verrichten des Festtagsgebets. Hierdurch zeigt der Muslim seine Freude darüber, dass er das Fasten des gesegneten Monats Ramadan vollendet hat. Er ist Allah für alle Seine Gnadengaben dankbar. Er dankt Ihm dafür, dass Er ihn zum Fasten rechtgeleitet hat. Allah, der Erhabene sagte: … damit ihr die Anzahl vollendet und Allah als den Größten dafür, preist, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget. (Sure 2 al-Baqara Vers 185)

Die „Allāhu akbar“-Wortformeln, die zu Anlässen der Festtage gesprochen werden, lauten wie folgt:

Allāhu akbar, Allāhu akbar, lā ilāha illallāh, Allāhu akbar, Allāhu akbar, wa lillāhi-l-ḥamd, Allah ist größer (als alles). Allah ist größer (als alles). Es gibt keinen zu Recht anbetungswürdigen Gott, außer Allah. Allah ist größer (als alles). Allah ist größer (als alles). Und Allah gehört alles Lob.

Man kann ebenfalls folgende „Allāhu akbar“-Wortformeln sprechen:

Allāhu akbar kabīra(n), Wa-l-ḥamdu lillāhi kaṯīra(n) wa subḥan-Allāhi bukratan wa aṣīla(n) Ich verherrliche Allah als den Größten. Alles Lob gebührt Allah, immer wieder. Und Preis sei Allah, morgens und abends! Es ist für Männer erwünscht, ihre Stimmen mit den genannten Wortformeln zu erheben. Jedoch nur auf eine Weise, die keinen Menschen belästigt oder stört. Frauen sprechen dagegen die genannten Wortformeln leise.