Deine finanziellen Geschäfte
Allah, der Erhabene befahl den Muslimen, sich auf der Erde eifrig zu bemühen, um für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Hierfür versprach Er ihnen viele Vorzüge. Diese Thematik wird durch folgende Punkte deutlich:
- Allah, der Erhabene verbot den Muslimen, andere Menschen um Geld zu bitten, solange man in der Lage ist, einer Beschäftigung nachzugehen und das Geld mit eigener Arbeit und Anstrengung zu verdienen. Dementsprechend teilte uns der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) mit, dass derjenige, der andere Menschen um Geld bittet, obwohl er eigentlich die Möglichkeit hat, zu arbeiten, sein Ansehen bei Allah und bei den Menschen verlieren wird.
Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Einer von euch hört nicht auf zu betteln, bis er Allah, den Erhabenen (am Tag der Auferstehung) begegnen und (dabei) kein Stück Fleisch mehr in seinem Gesicht haben wird.“ (Buḫārī Hadith Nr. 1405 und Muslim Hadith Nr. 1040) Ebenso sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm): „Wen Armut trifft und der sie dann den Menschen auflädt, dessen Armut geht nicht zu Ende; wer sie aber Allah, dem Mächtigen und Majestätischen auflädt, dem wird Allah schon sehr bald Reichtum gewähren.“ (Aḥmad Hadith Nr. 3869 und Abū Dāwūd Hadith Nr. 1645)
- Alle Handwerks-, Industrie- und Dienstleistungsberufe sind ehrenvoll und keine Schande, solange sie sich im Rahmen des Erlaubten bewegen. So ist authentisch überliefert worden, dass alle Propheten einen erlaubten Beruf in ihrem Volk ausübten. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Allah schickte keinen Propheten, der nicht Schafe gehütet hatte.“ (Buḫārī Hadith Nr. 2143) Auch teilte uns Allahs Gesandter mit, dass der Prophet Zakariyya (Zacharias) Zimmermann gewesen war. (Muslim Hadith Nr. 2379) Dasselbe gilt für alle anderen Propheten. Jeder Prophet hatte einen Beruf, den er ausübte.
- Der Muslim, der mit seiner Berufsausübung eine gute Absicht hat, indem er mit der Arbeit beabsichtigt, für sich und seine Familie zu sorgen, sie davor zu schützen, von Hilfeleistungen anderer Menschen abhängig zu sein, und mit dem Geld Armen und Bedürftigen zu helfen, der wird von Allah für seine Arbeit und seinen Fleiß belohnt.
Das Grundprinzip für finanzielle Geschäfte:
Als Grundprinzip gilt, dass alle finanziellen Geschäfte als erlaubt anzusehen sind. Dazu zählen beispielsweise Kauf, Verkauf, Pacht, Miete und jede Art von Handelsbeziehungen zwischen den Menschen, die sie eingehen und benötigen. Allerdings gibt es Ausnahmen bei verbotenen Geschäften. Diese unterteilen sich in Geschäfte, die aufgrund der Ware an sich verboten sind und Geschäfte, die aufgrund der hierfür verwendeten unzulässigen Mittel verboten sind.
Dinge, die an sich zum Handel verboten sind:
Hierbei handelt es sich um Gegenstände und Angelegenheiten, die an sich verboten sind, und bei denen Allah es untersagte, mit ihnen zu handeln. Deshalb ist es nicht erlaubt, sie zu kaufen, verkaufen, vermieten sowie bei der Herstellung mitzuhelfen oder unter den Menschen zu verbreiten.
Dinge, die an sich zum Handel verboten sind:
- Hunde und Schweine
- Verendete Tiere oder Bestandteile bzw. Erzeugnisse von ihnen
- Berauschende und alkoholhaltige Getränke
- Drogen, Rauschmittel und alles, was schädlich für die Gesundheit ist.
- Mittel und Medien, die zur Verbreitung von Unmoral und Abscheulichem beitragen, wie z. B. Kassetten, CDs, Webseiten und Zeitschriften mit erotischem und pornographischem Inhalt.
- Götzenstatuen und alle falschen Gottheiten, die anstatt Allah angebetet werden.
Dinge, die aufgrund der unzulässigen Mittel verboten sind:
Hierbei handelt es sich um Geld, das in seinem Ursprung erlaubt gewesen ist. Jedoch wurde anschließend mit dem Geld auf eine Weise gearbeitet, die sowohl individuellen als auch gesellschaftlichen Schaden verursacht. Aus diesem Grund gilt dieser Erwerb als verboten. Folgende finanzielle Geschäfte sind im Islam verboten:
Zinsen, Spekulations- und Risikogeschäfte, Unrecht, Wetten und Glücksspiele.
Diese Angelegenheiten werden wir nun detailliert behandeln.