Die Jagd nach islamischem Recht

Es ist erlaubt, Tiere und Vögel zu jagen, die man verzehren darf und die nicht gefangen werden können, um sie zu schächten. Beispiel hierfür sind die nicht fleischfressenden Vogelarten, die in Landschaften und in der freien Wildnis leben, sowie Rehe, Feldhasen usw.

Für die islamisch korrekte Jagd müssen Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören Folgende:

  1. Der Jäger muss geistig gesund, die Jagd beabsichtigten und Muslim oder ein Angehöriger der schriftbesitzenden Religionen (Juden und Christen) sein. Somit ist die Jagdbeute eines Götzendieners oder eines Menschen mit geistiger Behinderung nicht erlaubt.
  2. Es muss sich um ein frei lebendes Tier handeln, das schnell wegrennt und deshalb nicht geschächtet werden kann. Wenn man das Tier einfach einfangen kann, um es zu schächten, wie etwa Hühner, Schafe und Kühe, so ist ihre Jagd nicht erlaubt.
  3. Das Jagdgerät muss durch seinen spitzen Gegenstand das Tier erlegen, wie etwa durch Pfeil, Patrone usw. Dagegen ist es nicht erlaubt, die Jagdbeute zu essen, wenn das Tier durch den wuchtigen Schlag eines harten Gegenstandes getötet wurde, wie z. B. mit Steinen, außer wenn das Tier dadurch noch nicht gestorben ist. Wenn man es schafft, es vorher zu schächten, darf man es verzehren.
  4. Man muss den Namen Allahs erwähnen, indem man „bismillāh“ sagt, bevor man die Jagdwaffe benutzt.
  5. Wenn nach erfolgreicher Jagd das Tier oder der Vogel nicht tot, sondern noch lebendig vorgefunden wird, so muss man die Jagdbeute nach islamischer Weise schächten.
  6. Es ist nur dann erlaubt, Tiere zu jagen, wenn man damit beabsichtigt, sich vom Fleisch der Tiere zu ernähren. Es ist nicht erlaubt, aus Spaß und Hobby Jagd zu betreiben und darauf die Jagdbeute nicht zu essen.

 Verhaltensregeln beim Essen und Trinken

Allah, der Erhabene legte mehrere Verhaltensregeln für das Essen und Trinken fest, wodurch sich die von Allah gewollten Ziele und Weisheiten erfüllen sollen, wie z. B. die Erinnerung des Menschen an Allahs Gnadengaben, der Schutz vor Krankheiten und das Vermeiden von Verschwendung und Überheblichkeit.

Einige dieser Verhaltensregeln:

  1. Es ist untersagt, Geschirr zum Essen oder zum Trinken zu benutzen, das aus Gold, Silber oder vergoldetem oder versilbertem Material besteht, denn das ist Verschwendung. Außerdem überschreitet man dadurch die Grenzen Allahs und bricht das Herz armer Menschen. Allahs Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Trinkt nicht aus Gefäßen aus Gold und Silber, und esst nicht aus Tellern, die aus diesen beiden hergestellt sind, denn diese sind für sie (die Ungläubigen) im Diesseits und für uns (Muslime) im Jenseits!“ (Buḫārī Hadith Nr. 5110 und Muslim Hadith Nr. 2067)
  2. Händewaschen vor und nach dem Essen. Besonders erforderlich ist es, wenn die Hände schmutzig oder mit Essensresten verschmiert sind.
  3. Vor dem Essen oder Trinken „bismillāh“ sagen. Indem man „bismillāh“ sagt, was im Namen Allahs bedeutet, drückt man Folgendes aus: Mit dem Namen Allahs suche ich Hilfe und Segen. Wenn man vergisst, am Anfang den Namen Allahs zu nennen und man erinnert sich erst während des Essens daran, dann sollte man Folgendes sagen: Bismillāhi awwalahu wa āḫirahu Im Namen Allahs, am Anfang und am Ende. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sah einen kleinen Jungen, der sich nicht mit den Manieren beim Essen auskannte. Da lehrte er ihn liebevoll: „O Junge, nenne (vor dem Essen) Allahs Namen, iss mit der rechten Hand und iss von dem, was sich vor dir befindet!“ (Buḫārī Hadith Nr. 5061 und Muslim Hadith Nr. 2022)
  4. Mit der rechten Hand essen oder trinken. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm): „Esst nicht mit der linken Hand, denn der Satan isst mit der linken Hand!“ (Muslim Hadith Nr. 2019)
  5. Es ist islamisch empfohlen, dass man nicht im Stehen isst oder trinkt.
  6. Nur von dem etwas essen, was direkt vor einem liegt, und nicht von der Essensstelle anderer Personen. Denn dies zu tun deutet auf schlechtes Benehmen hin. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte zum kleinen Jungen: „und iss von dem, was sich vor dir befindet!“
  7. Es ist islamisch empfohlen, den heruntergefallenen Bissen aufzuheben, ihn von Staub etc. zu reinigen und zu essen, wann immer es möglich ist, den am Bissen anhaftenden Schmutz zu reinigen. Durch diese Vorgehensweise werden Gnadengabe und Essen gewahrt.
  8. Es istzu unterlassen, das Essen zu bemängeln, sich abfällig über das Essen zu äußern und es geringzuschätzen. Entweder man lobt das Essen oder man isst es nicht und schweigt. Allahs Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) hat sich nie über ein Essen beschwert. Wenn er es mochte, aß er davon und wenn nicht, ließ er es (einfach). (Buḫārī Hadith Nr. 5093 und Muslim Hadith Nr. 2064)
  9. Nicht zu viel essen und sich nicht bis zum Völlegefühl überessen. Denn das führt zu Krankheiten und fördert die Faulheit. Am besten ist die goldene Mitte, wie es der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Der Mensch füllt kein schlechteres Gefäß als seinen Bauch. Einige Bissen genügen für den Sohn Adams, um seinen Rücken aufrecht zu halten. Aber wenn das nicht möglich ist, dann (soll) ein Drittel (des Magens) für sein Essen, ein Drittel für sein Trinken und ein Drittel für sein (freies) Atmen (vorbehalten sein).“ (Tirmiḏī Hadith Nr. 2380 und Ibn Māǧah Hadith Nr. 3349)
  10. Nach dem Essen sagt man: al-ḥamdu lillāh Alles Lob gebührt Allah. Hiermit dankt und lobt der Muslim Allah für diese Gnadengabe, die Er ihm zuteilwerden ließ und die viele Menschen nicht haben. Man kann ebenfalls nach dem Essen folgendes längeres Gebet sprechen: al-ḥamdu lillāh allaḏī aṭʿamanī hāḏā, wa razaqanīhi min ġayri ḥaulin minnī wa lā quwwah Alles Lob gebührt Allah, Der mir dies zum Essen gegeben und mich damit ohne Macht und Kraft von mir versorgt hat.

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Allah hat an Seinem Diener Wohlgefallen, der, wenn er eine Speise isst, Ihn dafür preist, und wenn er ein Getränk trinkt, Ihn dafür preist.“ (Muslim Hadith Nr. 2734)