Die Pilgerfahrt (al-Ḥaǧǧ)

Vorzüge der Heiligen Moschee:

Die Heilige Moschee befindet sich in Mekka, im Westen von Saudi-Arabien. Im Islam hat die Heilige Moschee viele Vorzüge. Dazu gehören Folgende:

  1. In der Heiligen Moschee ist die verehrte Kaaba:

Die Kaaba (kaʿbah) ist ein viereckiges, würfelförmiges Gebäude, das in der Stadt Mekka im Innenhof der Heiligen Moschee steht.

Die Kaaba ist die Gebetsrichtung, zu der sich die Muslime wenden, wenn sie das Gebet oder andere Gottesdienste verrichten wollen, die Allah ihnen aufgetragen hat. Die Kaaba wurde vom Propheten Ibrāhīm, den sich Allah zum Freund (ḫalīl) nahm, und seinem Sohn, dem Propheten Ismaʿīl (Allahs Friede auf beiden), auf Allahs, Befehl des Mächtigen und Majestätischen, errichtet. Im Verlauf der Jahre wurde das Gebäude der Kaaba mehrmals repariert bzw. wieder aufgebaut.

Allah, der Mächtige und Majestätische sagte:

Und (gedenkt,) als Ibrāhīm die Grundmauern des Hauses errichtete, zusammen mit Ismaʿīl, (da beteten sie): «Unser Herr, nimm (es) von uns an. Du bist ja der Allhörende und Allwissende.» (Sure 2 al-Baqara Vers 127)

Der Prophet Muḥammad (Allahs Segen und Friede auf ihm) hat selbst einmal mit den mekkanischen Stämmen beim Wiederaufbau der Kaaba teilgenommen und den Schwarzen Stein (ḥaǧar al-aswad) wieder an seine Stelle gesetzt.

  1. Die Heilige Moschee ist die erste Moschee auf der Erde:

Der edle Gefährte Abū Ḏarr (Allahs Wohlgefallen auf ihm) fragte Allahs Gesandten (Allahs Segen und Friede auf ihm): „O Gesandter Allahs, welche Moschee wurde zuerst auf der Erde errichtet?“ Er antwortete: „Die Heilige Moschee (in Mekka).“ Ich fragte: „Welche dann?“ Er erwiderte: „Die Al-Aqṣā-Moschee (in Jerusalem).“ Ich fragte: „Welche Zeitspanne lag zwischen den beiden?“ Er sagte: „Vierzig Jahre. Wenn die Gebetszeit fällig ist, dann verrichte das Gebet, wo immer du bist, denn das (Gebet zur rechten Zeit) ist verdienstvoll.“ (Buḫārī Hadith Nr. 3186 und Muslim Hadith Nr. 520)

  1. Der Lohn für das Gebet in der Heiligen Moschee ist um ein Vielfaches größer:

Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Ein Gebet in dieser meiner Moschee (d. h. in der Prophetenmoschee in Medina) zu verrichten, ist besser als eintausend Gebete an einem anderen Ort, mit Ausnahme der Heiligen Moschee (in Mekka). Ein Gebet in der Heiligen Moschee ist besser als hunderttausend Gebete in einer anderen.“ (Ibn Māǧah Hadith Nr. 1406 und Aḥmad Hadith Nr. 14694)

  1. Die Heilige Moschee ist die heilige Ortschaft Allahs und Seines Gesandten:

Allah, der Erhabene sagte: Wahrlich, mir ist nur befohlen worden, dem Herrn dieser Stadt zu dienen, die Er geheiligt hat, und Sein sind alle Dinge; und mir ist befohlen worden, einer der Gottergebenen zu sein. (Sure 27 an-Naml Vers 91)

Allah hat Seinen Dienern insbesondere im heiligen Ort Mekka verboten, Blut zu vergießen. Darüber hinaus ist es untersagt, irgendeiner Seele Unrecht zuzufügen. Es ist ebenso verboten, im heiligen Gebiet auf die Jagd zu gehen sowie Bäume zu fällen oder Pflanzen auszureißen.

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wahrlich, Mekka ist von Allah Selbst heilig gemacht, und nicht die Menschen haben es heiliggesprochen. Demnach ist es keinem Menschen, der an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, erlaubt, dort Blut zu vergießen oder einen Baum zu brechen. (Buḫārī Hadith Nr. 104 und Muslim Hadith Nr. 1354)

  1. Die Heilige Moschee ist für Allah und Seinen Gesandten Muḥammad (Allahs Segen und Friede auf ihm), der liebste Ort auf der ganzen Welt:

Einer der Prophetengefährten berichtete: „Ich sah Allahs Gesandten (Allahs Segen und Friede auf ihm) wie er auf seinem Reittier saß. Er hielt im Stadtviertel von Mekka an, das al-ḥazūrah heißt, und sagte: „Ich schwöre bei Allah, du bist wahrlich Allahs bestes Stück Erde und Allahs liebstes Stück Erde. Und wenn ich nicht aus dir vertrieben worden wäre, so hätte ich dich nie (freiwillig) verlassen.“ (Tirmiḏī Hadith Nr. 3925 und Nasāʾī in seinem Hadith-Sammelwerk „as-sunan al-kubrā“ Hadith Nr. 4252)

  1. Allah hat die Pilgerfahrt zu Seinem Heiligen Haus für diejenigen vorgeschrieben, die dazu die Möglichkeit haben:

So rief bereits der Prophet Ibrāhīm (Allahs Friede auf ihm) die Menschen dazu auf, die Pilgerfahrt durchzuführen. Und so eilten sie aus allen Orten und Ländern zum Heiligen Haus. Auch alle Propheten (Allahs Friede auf ihnen allen) unternahmen die Pilgerfahrt. Dies überbrachte uns der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm). Allah teilte uns mit, dass Er dem Propheten Ibrāhīm befahl, die Menschen zur Pilgerfahrt aufzurufen. Allah, der Erhabene sprach zu ihm: Und rufe die Menschen zur Pilgerfahrt auf! Sie werden zu Fuß und auf jedem mageren Kamel aus allen entfernsten Gegenden zu dir kommen. (Sure 22 al-Ḥaǧǧ Vers 27)

Die Bedeutung der Pilgerfahrt

Die Pilgerfahrt bedeutet, sich zum Heiligen Haus Allahs in Mekka zu begeben, um die Riten der Pilgerfahrt durchzuführen. Riten sind religiöse Handlungen und Worte, die uns der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) zu tun gelehrt hat, wie z. B. das Eintreten in den Pilgerzustand (iḥrām), das siebenmalige Umrunden der Kaaba (ṭawāf), das siebenmalige Gehen zwischen den beiden Hügeln „aṣ-ṣafā“ und „al-marwah“(saʿy), das Stehen im Gebiet von ʿArafah, das Werfen der kleinen Steine im Tal Mina bei Mekka (ramy-l-ǧamarāt) usw.

Bei der Pilgerfahrt erfahren die Pilger viel Nutzen: Sie bezeugen immer wieder die Einzigkeit Allahs, Allah vergibt den Pilgern ihre Sünden, Muslime aus aller Welt kommen zusammen und lernen sich kennen, die Pilger eignen sich Wissen über die Vorschriften ihrer Religion an usw.

Die Zeit für die Pilgerfahrt: Die Handlungen der Pilgerfahrt finden hauptsächlich zwischen dem 8. und dem 13. Tag des Monats Ḏu-l-Ḥiǧǧah statt. Der Monat Ḏu-l-Ḥiǧǧah ist der zwölfte Mondmonat des islamischen Kalenders.

Wer ist zur Pilgerfahrt verpflichtet?

Damit die Pflicht zur Pilgerfahrt überhaupt besteht, wird vorausgesetzt, dass der Muslim imstande sein muss, sie zu unternehmen und zudem zurechnungsfähig ist, d. h. geistig gesund und geschlechtsreif.

Was das Imstandesein bedeutet:

Jemand ist zur Pilgerfahrt imstande, wenn es ihm möglich ist, die Reise zum Heiligen Haus Allahs auf regulären und legalen Wegen anzutreten. Ebenfalls muss er die Riten der Pilgerfahrt ohne unzumutbare Beschwernisse und Belastungen durchführen können, sodass die Pilgerfahrt keine größere Härte für ihn darstellt als die gewöhnlichen Anstrengungen bei einer Reise. Die Pilgerfahrt darf keine Gefahr für die Sicherheit seines Lebens oder seines Wohlstands mit sich bringen. Außerdem muss er über genug finanzielle Mittel verfügen, welche die Kosten der Pilgerfahrt, des eigenen Grundbedarfs und des Unterhalts für seine zurückgebliebenen Familienmitglieder, zu deren Unterhalt er verpflichtet ist, übersteigen.

 In welchen Fällen ist der Muslim imstande, die Pilgerfahrt zu vollziehen, und in welchen nicht?

  1. Der Muslim ist imstande, die Pilgerfahrt persönlich zu unternehmen. Das heißt, er ist in der Lage, in eigener Person die Reise zum Heiligen Haus Allahs anzutreten, ohne dabei ungewöhnlich große Belastungen zu erleiden, und er besitzt genügend Geld. In diesem Fall muss er die Pilgerfahrt-Pflicht erfüllen und sie persönlich durchführen.
  2. Der Muslim ist imstande, die Pilgerfahrt nicht persönlich, sondern durch einen beauftragten Vertreter zu unternehmen. Bei diesem Muslim handelt es sich um jemanden, der aufgrund von Krankheit oder hohem Alter nicht in der Lage ist, die Pilgerfahrt persönlich durchzuführen. Jedoch kann er jemanden finden, der für ihn die Pilgerfahrt vollziehen würde. Auch verfügt der kranke oder altersschwache Muslim über die finanziellen Mittel, um dem beauftragten Vertreter die Kosten für die Pilgerfahrt zu zahlen. In diesem Fall ist er verpflichtet, für die Kosten des beauftragten Vertreters aufzukommen, damit dieser für ihn die Pilgerfahrt unternehmen kann.
  3. Der Muslim ist weder imstande die Pilgerfahrt persönlich noch durch Vertretung durchzuführen. Für ihn ist die Pilgerfahrt keine Pflicht, solange er nicht dazu imstande ist. Ein Beispiel hierfür ist jemand, der nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, die den eigenen Lebensbedarf und den Unterhalt für seine Familie übersteigen, um zusätzlich die Pilgerfahrt durchzuführen.

Man ist nicht verpflichtet, Geld zu sparen, um die Pilgerfahrt zu unternehmen. Vielmehr ist man erst dann zur Pilgerfahrt verpflichtet, sobald man die Möglichkeit hat.

Für die Frau ist die Reisebegleitung eines nahen männlichen Verwandten (maḥram) eine Voraussetzung für die Erlaubnis zur Pilgerfahrt

Damit für eine Frau die Pflicht zur Pilgerfahrt überhaupt besteht, wird vorausgesetzt, dass sie einen nahen männlichen Verwandten (maḥram) hat, der sie begleitet. So ist für eine Frau die Pilgerfahrt keine Pflicht, außer wenn sie einen nahen männlichen Verwandten hat, der mit ihr zur Pilgerfahrt kommt. Als maḥram gilt der Ehemann oder ein naher Verwandter der Frau, mit dem die Heirat für immer ausgeschlossen ist, wie z. B. Vater, Großvater, Sohn, Enkel, Brüder, Söhne der Geschwister, Onkel väterlicherseits und Onkel mütterlicherseits (siehe Seite 238).

Wenn die Frau dennoch die Pilgerfahrt ohne einen maḥram unternimmt, auf eine Weise, die für sie sicher ist, so ist ihre Pilgerfahrt gültig. Sie kann sich mit dieser Pilgerfahrt begnügen und braucht sie nicht zu wiederholen. Allerdings muss sie sich Allah in aufrichtiger Reue zuwenden, da sie mit dem Reisen ohne nahen männlichen Verwandten eine Sünde begangen hat.

Hast du genügend Geld und bist körperlich imstande, um die Pilgerfahrt durchzuführen?
Ja
Du bist verpflichtet, die Pilgerfahrt selbst durchzuführen.
Nein
Hast du genügend Geld, aber bist aufgrund einer chronischen Erkrankung oder aufgrund von Altersschwäche nicht körperlich imstande, um die Pilgerfahrt durchzuführen?
Ja
Du hast die Pflicht, Geld für die Beauftragung einer Person aufzuwenden, damit sie für dich die Pilgerfahrt unternimmt.
Nein
Nein: Wenn du nicht über genug finanzielle Mittel für die Pilgerfahrt, für deinen eigenen Grundbedarf und für den Grundbedarf deiner Familie verfügst, zu deren Unterhalt du verpflichtet bist, so besteht für dich in diesem Fall keine Pflicht, die Pilgerfahrt durchzuführen. Ebenso bist du nicht dazu verpflichtet, Geld für die Pilgerfahrt zu sparen.

 Vorzüge der Pilgerfahrt

In den Beweisquellen aus Koran und Sunna sind viele Vorzüge und Vorteile der Pilgerfahrt zu finden. Dazu gehören Folgende:

  1. Die Pilgerfahrt gehört zu den vorzüglichsten und herausragendsten Handlungen: Eines Tages wurde der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) gefragt: „Welche Tat ist die beste?“ Er antwortete: „Der Glaube an Allah und Seinen Gesandten.“ Darauf wurde er weiter gefragt: „Welche kommt dann?“ Er antwortete: »Der Einsatz auf dem Weg Allahs.“ Er wurde weiter gefragt: „Welche kommt dann?“ Er antwortete: „Eine angenommene und nach Vorschrift ausgeführte Pilgerfahrt.“ (Buḫārī Hadith Nr. 1447 und Muslim Hadith Nr. 83)
  2. Die Pilgerfahrt ist eine gewaltige Gelegenheit, um Allahs Vergebung zu erlangen: Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wer für Allah die Pilgerfahrt unternimmt und während derer keinen Geschlechtsverkehr und Frevel begeht, der kehrt von der Pilgerfahrt zurück, wie an dem Tag, an dem ihn seine Mutter geboren hat.“ (Buḫārī Hadith Nr. 1449 und Muslim Hadith Nr. 1350) Das heißt, er kehrt von der Pilgerfahrt sündenlos zurück, als ob er gerade in diesem Moment geboren worden wäre.
  3. Die Pilgerfahrt ist eine große Chance, um vom Höllenfeuer befreit zu werden: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Es gibt keinen Tag, an dem Allah so viele Menschen(-seelen) von der Hölle befreit als am Tage von ʿArafah.“ (Muslim Hadith Nr. 1348)
  4. Die Belohnung für die Pilgerfahrt ist das Paradies: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Für die angenommene (ohne Sünde durchgeführte) Pilgerfahrt gibt es keine (geringere) Belohnung außer das Paradies!“ (Buḫārī Hadith Nr. 1683 und Muslim Hadith Nr. 1349)

Diese und andere Vorzüge erhalten aber nur diejenigen, die bei der Pilgerfahrt eine wahrhaftige und aufrichtige Absicht haben, diejenigen, die sich im Kern ihres tiefen, geheimen Inneren läutern und diejenigen, die wirklich die Weise des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) befolgen.

Ziele der Pilgerfahrt

Die Pilgerfahrt hat noble Ziele und Zwecke, die sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft von großem Nutzen sind. Allah, der Erhabene erwähnte, dass es eine religiöse Pflicht für den Pilger ist, am Opfertag ein Opfertier zu schächten. Außerdem erfüllt der Pilger einen Gottesdienst, um Seine Nähe zu erlangen. Hierauf machte Allah, der Erhabene in Seinen Worten deutlich:

Weder ihr Fleisch noch ihr Blut werden Allah erreichen, aber Ihn erreicht die Gottesfurcht von euch. (Sure 22 al-Ḥaǧǧ Vers 37) Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Das Umrunden der Kaaba, das Gehen zwischen (den Hügeln) „aṣ-ṣafā“ und „al-marwah“ sowie das Werfen der kleinen Steine sind nur (mit dem Ziel) vorgeschrieben worden, damit man Allahs (häufig) gedenkt.“ (Abū Dāwūd Hadith Nr. 1888)

Einige der Ziele und Zwecke der Pilgerfahrt:

  1. Bekundung der völligen Hingabe und Unterwerfung gegenüber Allah:

Der Pilger verzichtet auf Luxus und Schönheit und zieht stattdessen die schlichte Pilgerkleidung an, zwei nahtlose Tücher. Damit demonstriert er, dass er Allahs bedürftig ist. Er kehrt sich ab vom Diesseits und ihren Ablenkungen, die nur zum Ziel haben, die Menschen von Allah, dem Gott und Herrscher abzuhalten. Indem der Pilger sich vom Diesseits abwendet und sich Allah zuwendet ersucht er Allahs Vergebung und Barmherzigkeit. Darauf steht er im Gebiet von ʿArafah und fleht inständig seinen Herrn in den Bittgebeten an, er lobpreist und dankt Ihm für all Seine Gnadengaben und bittet Ihn um Vergebung für die Sünden und Fehltritte.

  1. Dankbarkeit für die Gnadengaben:

Durch die Durchführung der Pilgerfahrt beweist der Pilger Dankbarkeit auf zweierlei Art: er dankt für die Gnadengabe des Vermögens und für die Gnadengabe der körperlichen Gesundheit. Denn diese beiden sind die wichtigsten irdischen Gnadengaben, die ein Mensch genießen kann. Durch die Pilgerfahrt erfüllt der Muslim Dankbarkeit für diese beiden gewaltigen Gnadengaben. Der Mensch müht sich bei der Pilgerfahrt ab und er gibt sein Vermögen aus, nur um seinem Herrn Gehorsam zu leisten und Ihm, dem Erhabenen nahe zu kommen. Und ohne Zweifel gehört die Dankbarkeit für die Gnadengaben zu den selbstverständlichen Pflichten eines Menschen gegenüber Allah, was jeder gesunde Menschenverstand und ebenso die islamische Gesetzgebung vorschreiben.

  1. Die größte Versammlung der Muslime:

Bei der Pilgerfahrt versammeln sich Menschen aus allen Teilen der Welt, sie lernen sich gegenseitig kennen und erfahren geschwisterliche Liebe. Bei diesem großen Ereignis schmelzen die Unterschiede dahin. Reichtum, Armut, Nationalität, ethnische Abstammung, Hautfarbe und Sprache – all das spielt hier keine Rolle. Die Pilgerfahrt vereint die Muslime. Sie schließen sich zusammen und einigen sich darauf, einander bei Güte und Gottesfurcht zu helfen und einander die Wahrheit und Standhaftigkeit eindringlich zu empfehlen. Ihr vorrangiges Ziel ist, ein friedliches, gottgefälliges Leben zu führen.

  1. Erinnerung an den Jüngsten Tag:

Die Pilgerfahrt erinnert den Muslim an den Tag, an dem er Allah begegnen wird. Indem der Pilger seine Alltagskleidung ablegt, sich in den Pilgerzustand begibt, im Gebiet von ʿArafah steht und die riesige Menschenmasse sieht, die ein und dieselbe Kleidung tragen. Kleidung, die den Leichentüchern ähnelt. In diesem Moment spielen sich in seinem Gedanken die Geschehnisse ab, die den Muslim nach seinem Tod erwarten werden. Das führt ihn dazu, sich für diesen bevorstehenden Tag vorzubereiten und sich mit genügend Proviant aus rechtschaffenen Taten zu versorgen, bevor der Tag kommt, an dem er Allah begegnen wird.

  1. Die Bekundung der Einzigkeit Allahs und die Bestätigung Seiner alleinigen Anbetung durch Worte und Taten:

Der Leitspruch des Pilgers ist die talbiyah, die Erklärung zur vollkommenen Folgeleistung gegenüber Allah. Mit talbiyah ist das Aussprechen der folgenden Worte gemeint, die ein Pilger mehrfach wiederholt: Labbaik-Allāhumma labbaik, labbaika lā šarīka laka labbaik, inna-l-ḥamda wa-n-niʿmata laka wa-l-mulk, lā šarīka lak. Hier bin ich zu Deinen Diensten, o Allah, hier bin ich zu Deinen Diensten. Hier bin ich zu Deinen Diensten, Du hast keinen Teilhaber, hier bin ich zu Deinen Diensten. Alles Lob und alle Gnadengaben sind Dein und alle Herrschaft, Du hast keinen Teilhaber.

Deshalb sagte ein ehrenwerter Prophetengefährte, als er die talbiyah des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) beschrieb, Folgendes: „Dann rief er die Einzigkeit Allahs aus.“ (Muslim Hadith Nr. 1218) Die Einzigkeit Allahs kommt bei allen Riten, Handlungen und Worten der Pilgerfahrt zum Ausdruck.

 Für denjenigen, der dazu in der Lage ist, ist das Vollziehen der Besuchsfahrt (al-ʿUmra) einmal im Leben eine Pflicht. 

 Die Besuchsfahrt (ʿUmra)

Die Besuchsfahrt ist ein Gottesdienst für Allah durch das siebenmalige Umrunden der Kaaba, das schnelle siebenmalige Gehen zwischen den beiden Hügeln „aṣ-ṣafā“ und „al-marwah“ und das abschließende Rasieren oder Kürzen der Haare.

Das islamische Urteil über das Verrichten der Besuchsfahrt: Für diejenigen, die dazu in der Lage sind, ist es eine Pflicht, wenigstens einmal im Leben die Besuchsfahrt zu vollziehen. Wer kann, für den ist es islamisch erwünscht, sie mehrere Male durchzuführen.

Die Zeit für die Besuchsfahrt: Es ist erlaubt, die Besuchsfahrt während des gesamten Jahres zu vollziehen. Allerdings ist der Lohn für die Besuchsfahrt im Monat Ramadan um ein Vielfaches größer. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Eine Besuchsfahrt im Ramadan kommt (in der Belohnung) einer Pilgerfahrt gleich.“ (Buḫārī Hadith Nr. 1764 und Muslim Hadith Nr. 1256)