Die Demut im Gebet

 Der Gottesdiener ist seinem Herrn in der Niederwerfung am nächsten.

Die Demut im Gebet ist das wahre Wesen und der Kern des Gebets. Demut im Gebet bedeutet, während des Gebets mit dem Herzen bei Allah zu sein, indem man sich Ihm unterwirft, sich Ihm willig ergibt und die Bedeutungen der Verse, Bittgebete und Gedenkworte versteht und im Herzen fühlt.

Die Demut im Gebet gehört zu den größten und bedeutendsten Gottesdiensten und Gehorsamshandlungen gegenüber Allah. Aus diesem Grund betonte Allah in Seinem Buch nachdrücklich, dass Demut im Gebet zu den Eigenschaften gehört, die einen wahren Gläubigen auszeichnen.

Allah, der Majestätische und Höchste sagte: Den Gläubigen wird es ja wohl ergehen, denjenigen, die in ihrem Gebet demütig sind. (Sure 23 al-Muʾminūn Vers 1-2) Und wer die Demut im Gebet erlebt und durchlebt, der wird den süßen Genuss kosten, der im Gottesdienst und im Glauben enthalten ist. Deshalb sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm): „Meine Augenweide ist das Gebet.“ (Nasāʾī Hadith Nr. 3940) Denn „Augenweide“ bedeutet, dass man die höchste Form von Freude und Glückseligkeit fühlt. Es bedeutet, dass man ein vertrautes Gefühl und Genuss empfindet.

Mittel, die dabei helfen, Demut im Gebet zu erlangen:

Es gibt viele Mittel, die helfen, dass man Demut im Gebet entwickelt. Dazu gehören:

  1. Sich richtig auf das Gebet vorbereiten:

Das beinhaltet, dass man sich früh auf das Gebet vorbereitet. Für Männer gilt, dass sie sich frühzeitig in die Moschee begeben sollen. Außerdem sollte man die freiwilligen Sunna-Gebete verrichten, die es vor dem Pflichtgebet gibt. Man sollte schöne und angemessene Kleidung für das Gebet tragen. Auch sollte man in Ruhe und Gelassenheit zum Gebet gehen.

  1. Alle Ablenkungen und störenden Faktoren entfernen:

So sollte man nicht vor einem Gegenstand beten, der den Betenden im Gebet beschäftigen könnte, wie etwa Bilder oder andere Ablenkungen. Ebenso sollte der Betende nicht in der Nähe von Stimmen und Geräuschen beten, die ihn während des Gebets ablenken könnten. Außerdem darf man sich nicht zum Gebet begeben, während man ein Bedürfnis hat, zur Toilette zu gehen. Genauso gilt, dass man nicht hungrig oder durstig beten darf, wenn Essen und Trinken bereitstehen. All das muss beachtet werden, damit der Betende seine Gedanken sammeln und sich auf das Wichtigste konzentrieren kann; und das ist das Gebet und das vertrauliche Gespräch mit seinem Herrn.

  1. Die Bewegungsabläufe des Gebets vollständig und in einer ruhigen und entspannten Weise ausführen:

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) hat immer in der Verbeugung und in der Niederwerfung eine ruhige und entspannte Stellung eingenommen, sodass er jedem Knochen und Wirbel die Möglichkeit gab, zur Ruhe zu gelangen. Und er befahl jemanden, der das Gebet auf eine schlechte Weise verrichtet hatte, in allen Bewegungsabläufen des Gebets eine ruhige und entspannte Stellung einzunehmen. Allahs Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) verbot Eile und Hektik im Gebet und verglich diese Tat mit dem Picken eines Rabens auf dem Boden.

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Der schlimmste Dieb ist derjenige, der von seinem Gebet stiehlt.“ Darauf fragten sie (die Gefährten): „O Gesandter Allahs, wie kann jemand von seinem Gebet stehlen?“ Er sagte: „Indem er die Verbeugung (rukūʿ) und die Niederwerfung (suǧūd) nicht vollständig ausführt.“ (Aḥmad Hadith Nr. 22642)

Derjenige, der in seinem Gebet keine ruhige und entspannte Stellung einnimmt, der kann auch keine Demut im Gebet haben. Denn die Hektik entzieht die Demut und das Picken wie ein Rabe entzieht die Belohnung.

  1. An die unermessliche Größe Desjenigen zu denken, vor Dem man im Gebet steht:

So ruft sich der Betende die unermessliche Größe und Erhabenheit des Schöpfers ins Bewusstsein. Gleichzeitig erkennt er, wie schwach und hilflos er doch eigentlich ist. Und er weiß, dass er nun vor seinem Herrn stehen und mit Ihm ein vertrauliches Gespräch führen wird. Ein Gespräch voller Hingabe, Ergebenheit und Niedergeschlagenheit vor Allah. Er erinnert sich an die Belohnung, die Allah im Jenseits für die Gläubigen vorbereitet hat, und denkt an die Strafe, die Allah für die Beigeseller bestimmt hat. Und er führt sich vor Augen, wie er im Jenseits vor Allah stehen wird.

Wenn sich der Gläubige während des Gebets all das in Erinnerung bringt, dann wird er sicherlich zu denen gehören, die Allah in Seinem edlen Buch damit beschrieben hat, dass sie davon überzeugt sind, dass sie ihrem Herrn begegnen werden.

Allah, der Erhabene sagte:

Es (das Gebet) ist freilich schwer, nur nicht für die Demütigen, die daran glauben, dass sie ihrem Herrn begegnen werden, und dass sie zu Ihm zurückkehren. (Sure 2 al-Baqara Vers 45-46) Wenn der Betende daran denkt, dass Allah, der Erhabene ihn gerade hört, ihm alles gewähren und ihn sicher erhören wird, dann wird er Demut im Gebet entwickeln. Und je intensiver er sich das bewusst macht, desto stärker wird seine Demut sein.

  1. Das Nachsinnen und Nachdenken über die rezitierten Verse und die gesprochenen Gedenkworte des Gebets sowie im Gebet aktiv auf die Verse reagieren:

Der edle Koran wurde herabgesandt, damit man über die Verse nachsinnt und nachdenkt. Allah, der Erhabene sagte: (Dies ist) ein gesegnetes Buch, das Wir zu dir hinabgesandt haben, damit sie über seine Zeichen nachsinnen und damit diejenigen bedenken, die Verstand besitzen. (Sure 38 Ṣād Vers 29) Es ist nicht möglich, über den Koran nachzusinnen, außer wenn man Wissen darüber hat, was die Verse, die Gedenkworte und die Bittgebete, die im Gebet gelesen werden, eigentlich bedeuten. Wenn man die Bedeutungen versteht, dann kann man einerseits den eigenen Zustand betrachten und die Realität, in der man sich befindet. Und dann kann man andererseits diesen Zustand und diese Realität mit den Bedeutungen der rezitierten Verse und gesprochenen Gedenkworte vergleichen. Tut man das intensiv, erlangt man Demut und Unterwerfung im Gebet. Und man fühlt sich im Herzen berührt. Vielleicht sogar laufen den Betenden aus Rührung Tränen aus den Augen. Es werden keine Verse mehr rezitiert, ohne dass sie den Gläubigen im Herzen tief bewegen. In diesem Moment ist es so, als ob der Betende nichts hören und nichts sehen kann, außer Allahs Zeichen. Allah, der Erhabene sagte: Und diejenigen, die, wenn sie mit den Zeichen ihres Herrn ermahnt werden, ihnen gegenüber nicht taub und blind niederfallen. (Sure 25 al-Furqān Vers 73)

 Das Freitagsgebet

Allah, der Erhabene hat das Freitagsgebet (ṣalātu-l-ǧumuʿa) zur Pflicht gemacht und es zur Zeit des Mittagsgebets angesetzt. Es ist ein Gebet, das zu den gewichtigsten Riten des Islams und zu den größten Pflichten gehört. Für das Freitagsgebet versammeln sich die Muslime einmal wöchentlich und hören einer Predigt zu, die Ermahnungen und Anweisungen enthält. Die Predigt wird von einem Imam gehalten. Im Anschluss verrichten alle Muslime gemeinschaftlich das Freitagsgebet.

Die Vorzüglichkeit des Freitags:

Der Tag Freitag ist der beste, wichtigste und ehrenvollste aller Wochentage. Allah, der Erhabene hat ihn vor den übrigen Tagen und Zeiten auserwählt und bevorzugt. Er zeichnete den Freitag mit vielen besonderen Merkmalen und Vorzügen aus. Dazu gehören:

  • Allah, der Erhabene hat diesen Tag keiner anderen Gemeinschaft gegeben, sondern allein der Gemeinschaft des Propheten Muḥammad vorbehalten. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Allah führte diejenigen, die vor uns waren, vom Freitag weg. Die Juden hatten den Samstag und die Christen den Sonntag. Dann brachte Allah uns hervor und leitete uns zum Freitag recht.“ (Muslim Hadith Nr. 856)
  • An einem Freitag wurde Adam erschaffen und die Letzte Stunde wird an einem Freitag sein. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Der beste Tag, an dem die Sonne aufgeht, ist der Freitag. An diesem Tag wurde Adam erschaffen und an diesem Tag wurde er aus dem Paradies herausgebracht. Und eintreffen wird die Stunde (der Auferstehung) nur an einem Freitag.“ (Muslim Hadith Nr. 854)

Für wen ist das Freitagsgebet Pflicht?

Das Freitagsgebet ist für folgende Personengruppen verpflichtend:

  1. Für den Mann, nicht für die Frau.
  2. Für Zurechnungsfähige, d.h. für den geistig gesunden und geschlechtsreifen Menschen. Somit sind sowohl Menschen mit geistiger Behinderung als auch Kinder, die die Reife noch nicht erreicht haben, von der Pflicht befreit.
  3. Für Ortsansässige. So ist das Freitagsgebet keine Pflicht für Reisende und Menschen, die in der Wüste oder auf dem Land wohnen, außerhalb von Stadt und Dorf.
  4. Für körperlich gesunde Personen. So ist das Freitagsgebet keine Pflicht für Erkrankte, die aufgrund von Krankheit nicht daran teilnehmen können.

Ablauf und Vorschriften des Freitagsgebets

  1. Es ist islamisch erwünscht, vor dem Freitagsgebet eine Ganzkörperwaschung (ġusl) zu vollziehen und sich frühzeitig zur Moschee zu begeben, ehe die Freitagsansprache (ḫuṭba) beginnt. Ebenso ist es erwünscht, die schönste Kleidung zu tragen.
  2. Die Muslime versammeln sich in der Freitagsmoschee und der Imam steigt auf das Podest. Er wendet sich mit seinem Gesicht den Gläubigen zu und hält zwei Predigten. Der Prediger trennt beide Predigten voneinander, indem er sich zwischen den beiden Predigten kurz hinsetzt. In der Freitagsansprache (ḫutba) erinnert der Prediger die Anwesenden an die Gottesfurcht, ermahnt sie, weist sie zum Guten und rezitiert Verse aus dem Koran.
  3. Es ist eine Pflicht für die Betenden, die am Freitagsgebet teilnehmen, dass sie der Freitagsansprache konzentriert zuhören. Es ist verboten, während der Ansprache zu sprechen oder sich mit etwas anderem als dem Inhalt der Ansprache zu beschäftigen. Jede Art von Ablenkung ist verboten, und sei es auch nur das Herumspielen mit dem Teppich, mit Steinen oder Sand.
  4. Nach Beendigung der Freitagsansprache steigt der Imam vom Podest hinab und es wird ein gemeinschaftliches Gebet verrichtet. Er betet mit den Menschen ein Gebet, das aus zwei Gebetseinheiten besteht und in dem er den Koran laut hörbar rezitiert.
  5. Es ist dann nur statthaft das Freitagsgebet abzuhalten, wenn eine bestimmte Anzahl an Menschen anwesend ist. Wer also das Freitagsgebet aufgrund eines legitimen Hinderungsgrunds verpasst oder nicht daran teilnehmen konnte, der muss stattdessen das Mittagsgebet (ẓuhr) verrichten. Das Nachholen des Freitagsgebets wäre für ihn nicht gültig.
  6. Wer zu spät zum Freitagsgebet kommt und im Gemeinschaftsgebet weniger als eine Gebetseinheit mit dem Vorbeter erreicht, der muss sein Gebet als Mittagsgebet vervollständigen.
  7. Jede Person, für die das Freitagsgebet keine Pflicht ist, wie z. B. für die Frau oder den Reisenden, darf trotzdem am Freitagsgebet teilnehmen. Das Gebet ist gültig, wenn sie es zusammen mit der Gemeinschaft der Muslime in der Freitagsmoschee verrichten. Wer das Freitagsgebet verrichtet, für den entfällt das Mittagsgebet (ẓuhr).

Welche legitime Hinderungsgründe gibt es, um am Freitagsgebet nicht teilzunehmen?

Das islamische Recht betont nachdrücklich, dass die Teilnahme am Freitagsgebet für die Verpflichteten unbedingt einzuhalten ist. Der Koran warnt die Menschen davor, sich nicht mit den Genüssen des diesseitigen Lebens ablenken zu lassen.

Allah, der Erhabene sagte: O die ihr glaubt, wenn zum Gebet gerufen wird am Freitag, dann eilt zu Allahs Gedenken und lasst das Kaufgeschäft! Das ist besser für euch, wenn ihr es nur wüsstet. (Sure 62 al-Ǧumuʿa Vers 9)

Der Islam warnt denjenigen, der ohne islamisch-legitimen Hinderungsgrund dem Freitagsgebet fernbleibt, dass ihm deswegen das Herz versiegelt werden kann. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wer dreimal am Freitagsgebet aus Nachlässigkeit und ohne Entschuldigungsgrund fehlt, dessen Herz wird Allah versiegeln.“ (Abū Dāwūd Hadith Nr. 1052 und Aḥmad Hadith Nr. 15498)

Mit „dessen Herz wird Allah versiegeln“ ist gemeint, dass Allah dessen Herz verschließt, es bedeckt und darin Unwissenheit und Entfernung vom Guten legt, sodass sein Herz wie das des Heuchlers und Sünders sein wird. Legitime Hinderungsgründe, die das Fernbleiben vom Freitagsgebet entschuldigen, sind jede wirklich schwierigen Umstände und ungewohnte, abnormale Zustände. Ebenfalls legitime Hinderungsgründe sind berechtigte Ängste um Leib und Leben sowie um Gesundheit, wie z. B. Krankheit oder Notfälle.

Sind lange Arbeitszeiten legitime Hinderungsgründe, um vom Freitagsgebet fernzubleiben?

 Sag: Was bei Allah ist, ist besser als Vergnügen und als der Handel. (Sure 62 al-Ǧumuʿa Vers 11)

Grundsätzlich gilt, dass Arbeit und Beschäftigung, die dauerhaft ausgeübt werden, für einen Muslim keine Hinderungsgründe darstellen, um nicht am Freitagsgebet teilzunehmen. Allah, der Erhabene befiehlt uns im edlen Koran, unsere Arbeiten einzustellen und uns für das Gebet Zeit zu nehmen. Allah, der Erhabene sagte: O die ihr glaubt, wenn zum Gebet gerufen wird am Freitag, dann eilt zu Allahs Gedenken und lasst das Kaufgeschäft! (Sure 62 al-Ǧumuʿa Vers 9) Der Muslim sollte eine Arbeit oder eine Stelle wählen, in der es ihm möglich ist, die Riten Allahs wahrzunehmen. Auch wenn er dadurch einen niedrigeren Lohn erhalten würde als bei einer anderen Arbeitsstelle. Allah, der Erhabene sagte:

Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet. (Sure 65 aṭ-Ṭalāq Vers 2-3)

In welchen Fällen ist die Arbeit ein legitimer Hinderungsgrund, um vom Freitagsgebet fernzubleiben?

Allgemein ist Arbeitleeneile fehlt kein legitimer Hinderungsgrund, um vom Freitagsgebet fernzubleiben. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen:

  1. Die Arbeit ist von großem Nutzen und Interesse. Dieser Nutzen lässt sich nur dadurch erreichen, indem man am Arbeitsplatz verbleibt und das Freitagsgebet auslässt. Wenn der Ausführende den Arbeitsplatz verließe, so würde ein großer Schaden entstehen. Dazu kommt, dass es tatsächlich niemanden gibt, der ihn bei dieser Arbeit ersetzen könnte.
Beispiele:
  • Der Arzt in der Notaufnahme, der sich um Notfälle und Verletzungen kümmert, die dringend behandelt werden müssen.
  • Wächter und Polizisten, die das Vermögen und die Häuser der Menschen vor Diebstahl und anderen Verbrechen schützen.
  • Leitende Verantwortliche in Unternehmen und in großen Fabriken usw., deren Anwesenheit äußerst notwendig ist, da sie Arbeitsprozesse kontrollieren, die rund um die Uhr überprüft werden müssen.
  1. Wenn diese Arbeit die einzige Erwerbsquelle ist, von der der Arbeitnehmer seinen Lebensunterhalt bestreitet und der Arbeitgeber ihm nicht die Gelegenheit gibt, um am Freitagsgebet teilzunehmen. Und wenn er über keine finanziellen Mittel verfügt, um für sich und seine Familie zu sorgen, die Grundbedürfnisse wie Essen und Trinken zu sichern und sich andere lebenswichtige Güter zu kaufen. In diesem Fall darf er an seinem Arbeitsplatz verbleiben. Das Fernbleiben vom Freitagsgebet geschieht nur aus Notwendigkeit und gilt solange, bis er eine andere Arbeitsstelle findet oder eine andere Quelle der Versorgung hat, aus der er für sich und seine Familie ausreichend Essen, Trinken und andere lebenswichtige Güter beziehen kann.

 Gebet des Reisenden

  • Es ist Sunna für den Reisenden, während er unterwegs ist oder wenn er sich an einem fernen Ort weniger als vier Tage aufhält, sein Gebet zu verkürzen. Die Pflichtgebete, die aus vier Gebetseinheiten (rakaʿāt) bestehen, verrichtet der Reisende stattdessen mit zwei Gebetseinheiten. So verrichtet er das Mittagsgebet (ẓuhr), Nachmittagsgebet (ʿaṣr) und Nachtgebet (ʿišāʾ) mit je zwei Gebetseinheiten. Wenn er jedoch mit einem ortsansässigen Vorbeter das Gebet verrichtet, so muss er dem Vorbeter folgen und genauso wie er, vier Gebetseinheiten beten.
  • Auf der Reise ist es islamisch rechtens, die sunan ar-rawātib-Gebete, d. h. die freiwilligen Gebete, die jeweils zu den Pflichtgebeten verrichtet werden, nicht zu beten. Eine Ausnahme bildet das Sunna-Gebet des Morgendämmerungsgebets (faǧr), das auch während der Reise verrichtet werden soll.
  • Es ist für den Reisenden erlaubt, zwei Pflichtgebete in einer Zeit zusammenzulegen: das Mittagsgebet (ẓuhr) zusammen mit dem Nachmittagsgebet (ʿaṣr) sowie das Sonnenuntergangsgebet (maġrib) zusammen mit dem Nachtgebet (ʿišāʾ). Ebenfalls können die zusammengelegten Gebete wahlweise während der für das erste oder zweite Gebet festgelegten Gebetszeit verrichtet werden. Besonders für den Reisenden, der unterwegs ist oder sich kurzzeitig an einem Ort niederlässt, ist diese Regelung eine Erleichterung und eine Barmherzigkeit von Allah, um Seinen Dienern Erschwernisse zu ersparen.

Das Gebet des Kranken

Das Verrichten des Gebets ist für einen Muslim in jeder Situation und Lage verpflichtend, solange er bei Verstand und bei Bewusstsein ist. Allerdings beachtet der Islam die unterschiedlichen Umstände und Bedürfnisse des Menschen. Demgemäß berücksichtigt der Islam erkrankte Personen.

Detaillierte Erläuterung zum Gebet des Kranken:

  • Die Pflicht, während des Gebets auf den Beinen zu stehen, entfällt für den Kranken, wenn er nicht stehen kann oder ihm das Stehen schwerfällt oder wenn sich durch das Stehen die Heilung seiner Krankheit verzögern würde. In diesem Fall kann er im Sitzen beten. Wenn er das auch nicht kann, dann im Liegen auf seiner Körperseite. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Bete im Stehen, und wenn du das nicht kannst, so bete im Sitzen, und wenn du dies auch nicht tun kannst, dann auf der Seite.“ (Buḫārī Hadith Nr. 1066)
  • Wer nicht die Verbeugung oder die Niederwerfung im Gebet vollziehen kann, der kann stattdessen, so gut er kann, mit seinem Kopf nach vorne nicken, als Andeutung für die Verbeugung oder die Niederwerfung.
  • Wer Schwierigkeiten hat, um auf dem Boden zu sitzen, der kann auch auf einem Stuhl oder Ähnlichem sitzen.
  • Wem es aufgrund seiner Krankheit große Mühen bereitet, sich für jedes Gebet zu reinigen, dem ist es erlaubt, zwei Pflichtgebete in einer Zeit zusammenlegen: das Mittagsgebet (ẓuhr) zusammen mit dem Nachmittagsgebet (ʿaṣr) sowie das Sonnenuntergangsgebet (maġrib) zusammen mit dem Nachtgebet (ʿišāʾ).
  • Wem es aufgrund seiner Krankheit schwerfällt, Wasser zu benutzen, dem ist es erlaubt die Ersatzwaschung mit der Erde (tayammum) durchzuführen, um das Gebet zu verrichten.