Allah hat den Muslim angewiesen, sein Inneres und sein Herz von Beigesellung und Krankheiten des Herzens zu reinigen sowie sein Äußeres von Verbotenem und Schmutz zu säubern.

Die Bedeutung von ritueller Reinheit

Die ursprüngliche Bedeutung der rituellen Reinheit ist Lauterkeit, Sauberkeit und Fleckenlosigkeit.

Allah, der Mächtige und Majestätische hat dem Muslim vorgeschrieben, sein Äußeres und Inneres zu säubern. So soll er sich äußerlich von offenkundigen Verboten säubern sowie von schlechten Dingen und schmutzigen Substanzen. Ebenso soll er sein Inneres säubern, indem er sein Herz von Krankheiten des Herzens befreit, wie z.B. Neid, Hochmütigkeit und Groll. Wenn er das tut, hat er sich verdient, dass Allah ihn liebt.

Allah, der Erhabene sagte: Allah liebt die Reumütigen, und Er liebt die, die sich rein halten. (Sure 2 al-Baqara Vers 222)

Allah befahl, dass wir uns für das Gebet reinigen sollen, weil das Gebet ein Treffen mit Allah, dem Erhabenen und ein vertrauliches Gespräch mit Ihm ist. Es ist bekannt, dass ein Mensch sich richtig sauber machen und seine schönsten Kleider anziehen würde, wenn er ein Treffen mit einem König oder einem Präsidenten hätte. Wie ist es dann mit jemandem, der ein Treffen mit Allah, dem König aller Könige hat?!

Welche rituelle Reinheit ist für das Gebet erforderlich?

Allah, der Erhabene hat es dem Muslim zur Pflicht auferlegt, die islamische, rituelle Reinheit zu erlangen, wann immer er das Gebet verrichten, den Koran berühren oder die verehrte Kaaba umrunden will. In diesen genannten Fällen ist die rituelle Reinheit verpflichtend. Daneben gibt es viele Fälle, bei denen die rituelle Reinheit eine Angelegenheit, die nicht Pflicht, sondern freiwillig und islamisch empfohlen ist, wie etwa: vor dem Rezitieren des Korans (ohne ihn jedoch zu berühren), vor dem Sprechen von Bittgebeten, vor dem Schlafengehen usw.

Der Muslim muss sich, wenn er beten möchte, von zwei Angelegenheiten reinigen:

von unreinen Substanzen

vom Zustand der rituellen Unreinheit

 Die rituelle Reinheit von unreinen Substanzen

  • Unreine Substanzen sind wahrnehmbare Dinge, die im islamischen Recht als schmutzig beurteilt wurden. Uns wurde befohlen, uns vorher von diesen Dingen zu reinigen, um den Gottesdienst verrichten zu können.
  • Allgemeine Regel gilt, dass jede Sache als erlaubt und rein anzusehen ist. Die unreine Substanz ist somit eine Ausnahme. Wenn wir nun beispielsweise Zweifel daran haben, ob eine Kleidung rein ist, oder nicht, und wir sind uns nicht dabei sicher, ob sie mit einer unreinen Substanz verschmutzt wurde, so gilt das Grundprinzip, dass die Kleidung als rein anzusehen ist.
  • Wenn wir beten möchten, müssen wir unseren Körper, unsere Kleidung und den Gebetsplatz, auf dem wir uns niederwerfen wollen, vorher reinigen.

Unreine Substanzen:

1 Urin und Kot des Menschen
2 Blut. Jedoch sind geringfügige Blutungen kein Problem.
3 Urin und Kot von allen Tieren, die zu essen verboten sind (siehe Seite 157).
4 Hund und Schwein
5 Verendete Tiere. (Damit sind alle toten Tiere gemeint. Davon ausgenommen sind Tiere, die man essen darf, wenn sie auf islamische Weise geschächtet wurden. Siehe Seite 158.) Verstorbene Menschen sind übrigens rituell rein. Gleiches gilt für tote Fische und tote Insekten.

Beim Entfernen von unreinen Substanzen reichtes aus, dass die Unreinheit an sich verschwindet. Dabei ist es nicht wichtig, welches Mittel zur Säuberung verwendet wird. berung verwendet wird.

Die Reinigung von unreinen Substanzen:

Um unreine Substanzen, die sich auf dem Körper, auf der Kleidung, auf einer Fläche usw. befinden, wieder reinzuwaschen, reicht es völlig aus, wenn man die unreine Substanz an sich und ihr tatsächliches Vorkommen von der verunreinigten Stelle entfernt. Es gibt keinen Unterschied, ob hierzu Wasser oder ein anderes Mittel zur Beseitigung der Unreinheit verwendet wird. Denn Allah, Der diese Vorschriften bestimmte, hat nur befohlen, sie zu entfernen, aber dabei keine Anzahl an Waschungen vorausgesetzt. Eine Ausnahme bilden hier die unreinen Substanzen, die beim Hund austreten (das sind Speichel, Urin und Kot des Hundes). In diesem Fall hat der Gesetzgeber vorausgesetzt, dass die Waschung siebenmal vorzunehmen ist, eine davon mit Erde. Bei allen anderen unreinen Substanzen genügt es, wenn sie selbst und ihr tatsächliches Vorkommen entfernt werden. Es macht nichts aus, wenn Farb- oder Geruchsspuren bleiben. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte zu einer Gefährtin über das Waschen des Menstruationsbluts: „Es reicht völlig aus, dass du das Blut abwäschst, und die Spuren (der Blutflecken) schaden dir nicht.“ (Abū Dāwūd Hadith Nr. 365)

Verhaltensregeln bei der Notdurft und nach dem Toilettengang:

  • Es ist islamisch empfohlen, dass ein Muslim, bevor er eine Toilette oder ein Badezimmer betritt, zuerst mit dem linken Fuß hineingeht und folgendes Bittgebet spricht: Bismillāh. Allāhumma innī aʿūḏu bika minal-ḫubuṯi wal-ḫabāʾiṯ. Im Namen Allahs, o Allah, ich suche wahrlich Zuflucht bei Dir vor den männlichen und weiblichen Satanen.
  • Und wenn er die Toilette oder das Badezimmer wieder verlässt, so ist es islamisch erwünscht, zuerst mit dem rechten Fuß herauszugehen und folgendes Bittgebet zu sprechen: Ġufrānak. (Ich bitte dich um) Deine Vergebung!
  • Es ist für den Muslim eine Pflicht, dass er bei der Verrichtung der Notdurft seine Intimsphäre vor den Blicken der Menschen schützt.
  • Dabei ist es ihm verboten, seine Notdurft an einer Stelle zu verrichten, wo er andere Menschen belästigen würde.
  • Es ist einem Muslim ebenfalls verboten, wenn er draußen auf dem Land oder in Steppen- und Wüstengebieten unterwegs ist, seine Notdurft in einer Höhle oder in einem Bau eines Tieres zu verrichten. Es könnten sich Tiere darin befinden, die man hierdurch belästigen oder gar gefährden könnte, oder die ihrerseits den Menschen belästigen oder gefährden könnten.
  • Ein Muslim sollte, während er seine Notdurft verrichtet, weder mit dem Gesicht noch mit dem Rücken zur Gebetsrichtung sitzen. Wenn er aber auf dem Land oder in Steppen- und Wüstengebieten ist und keine Wand findet, die ihn abschirmt, so ist er auf jeden Fall verpflichtet, die Gebetsrichtung zu meiden. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Beim Verrichten der Notdurft, sei es Kot oder Urin, stellt euch weder mit dem Gesicht noch mit dem Rücken zur Gebetsrichtung (Qibla).“ (Buḫārī Hadith Nr. 386 und Muslim Hadith Nr. 264)
  • Ebenso ist es eine Pflicht, darauf zu achten, dass überhaupt keine umherfliegenden unreinen Substanzen auf seine Kleidung oder seinen Körper gelangen. Wenn dies doch einmal geschehen sollte, ist er verpflichtet, die verschmutzte Stelle zu waschen.
  • Nachdem er sein Geschäft erledigt hat, muss er eine der beiden folgenden Möglichkeiten tun:
er reinigt die Körperstelle, aus dem Urin oder Kot austrat, mit Wasser (istinǧāʾ).
er benutzt drei oder mehr Blätter Toilettenpapier, Taschentücher, Steine usw., mit denen er seine Körperstellen von den unreinen Substanzen säubert (istiǧmār).

Der Zustand der rituellen Unreinheit

  • Der Zustand der rituellen Unreinheit: Eine Eigenschaft für den Menschen, die im übertragenen Sinne zu verstehen ist. Sie hält den Muslim davon ab, nicht eher das rituelle Gebet zu verrichten, bis er sich hierfür gereinigt hat. Dieser Zustand kann nicht, wie z. B. unreine Substanzen, mit den Sinnesorganen wahrgenommen werden.
  • Wenn sich ein Muslim in einem Zustand der rituellen Unreinheit befindet, so wird der Zustand dadurch aufgehoben, dass der Muslim die Gebetswaschung oder die Ganzkörperwaschung vornimmt und dabei reines Wasser benutzt. Reines Wasser bedeutet, dass das Wasser nicht mit unreinen Substanzen vermischt sein darf, sodass sich Farbe, Geschmack oder Geruch des Wassers verändert haben.

Der Zustand der rituellen Unreinheit wird in zwei Kategorien unterteilt:

Der Zustand der rituellen Unreinheit, für den man die Gebetswaschung vornehmen muss, um diesen Zustand wieder aufzuheben. Er wird der Zustand der kleinen rituellen Unreinheit genannt.
Der Zustand der rituellen Unreinheit, für den man die Ganzkörperwaschung vornehmen muss, wobei der gesamte Körper mit Wasser zu bedecken ist, um diesen Zustand wieder aufzuheben. Er wird der Zustand der großen rituellen Unreinheit genannt.

Der Zustand der kleinen rituellen Unreinheit (ḥadat asġar) und die hierfür erforderliche Gebetswaschung (wudā)

Die rituelle Reinigung des Muslims wird ungültig und es ist notwendig, die Gebetswaschung vorzunehmen, wenn eine der folgenden Handlungen erfolgt:

  1. Das Ausscheiden von Urin und Kot sowie aller Exkremente und Flüssigkeiten, die vom After oder vom Geschlechtsteil austreten, wie z.B. abgehender Wind. Allah, der Erhabene nannte Angelegenheiten, die die rituelle Reinheit ungültig machen. Er sagte: … oder einer von euch von der Notdurft zurückkommt … (Sure 4 an-Nisāʾ Vers 43) Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte über jemanden, der Zweifel hat, ob er während des Gebets Wind gelassen hat, oder nicht: „So soll er nicht (aus dem Gebet) gehen, bis er ein Geräusch hört oder einen Geruch wahrnimmt.“ (Muslim Hadith Nr. 264)
  2. Mit sexueller Begierde das Geschlechtsorgan mit den bloßen Händen zu berühren. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wer sein Glied berührt, muss die rituelle Gebetswaschung vollziehen.“ (Abū Dāwūd Hadith Nr. 181)
  3. Der Verzehr von Kamelfleisch. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) wurde bereits gefragt: „Sollen wir, wenn wir Kamelfleisch verzehrt haben, die Gebetswaschung vornehmen?“ Er antwortete: „Ja.“ (Muslim Hadith Nr. 360)
  4. Bewusstlosigkeit, hervorgerufen durch Tiefschlaf, Geisteskrankheit oder Trunkenheit.