Der Zustand der großen rituellen Unreinheit

Wann man die Ganzkörperwaschung (ġusl) durchführen muss:

Wenn sich bestimmte Umstände ereignen, ist es für den Muslim eine Pflicht, die Ganzkörperwaschung zu vollziehen, ehe es ihm wieder erlaubt ist, das Gebet zu verrichten oder die Heilige Kaaba zu umrunden. Bevor er die Ganzkörperwaschung vollzieht, bezeichnet man ihn als jemanden, der sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit befindet.

Bei folgenden Umständen muss man die Ganzkörperwaschung vollziehen:

Für die verpflichtende Ganzkörperwaschung reicht es aus, dass man beim Duschen das Wasser überall auf seinen gesamten Körper gießt.

  1. Nach einer Ejakulation: Wenn Sperma oder entsprechende Flüssigkeit bei der Frau aufgrund sexueller Erregung mit Druck ausströmt. Dabei ist es unerheblich, wodurch der Orgasmus ausgelöst wurde. Ebenfalls spielt es hier keine Rolle, ob man sich währenddessen im Wach- oder Schlafzustand befindet. Sperma ist eine weiße, dickliche Flüssigkeit, die beim Orgasmus und sexuellen Höhepunkt ausgestoßen wird.
  2. Nach dem Geschlechtsverkehr: Gemeint ist, wenn beim Geschlechtsakt das Glied des Mannes in die Scheide der Frau eindringt, auch wenn es nicht zum sexuellen Höhepunkt oder Samenerguss kommt. Sobald die Eichel des Mannes in die Scheide eingetreten ist, ist die Ganzkörperwaschung für beide verpflichtend. Allah, der Erhabene sagte: Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch! (Sure 5 al-Māʾida Vers 6)
  3. Nach Ende der Regelblutung und des Wochenflusses:
    • Die Menstruation ist das natürliche Blut, das jeden Monat aus der Frau austritt. Die Regelblutung dauert etwa sieben Tage an, vielleicht ein paar Tage mehr oder weniger. Das hängt damit zusammen, dass jede Frau anders ist und einen individuellen Organismus hat.
    • Der Wochenfluss ist das Blut, das nach der Geburt aus der Frau austritt. Die Blutungen dauern mehrere Tage (bis zu 40 Tage) an.

Allah, der Erhabene hat der menstruierenden Frau und der Wöchnerin Erleichterungen beschert, sodass sie während ihrer Blutungen nicht beten und fasten brauchen. Nachdem die Blutungen vorbei sind und sie ihre rituelle Reinheit wiedererlangt haben, müssen sie die verpassten Fastentage nachholen, nicht aber die unterlassenen Gebete. Im Zeitraum des Wochenflusses und der Regelblutung ist es den Ehemännern nicht erlaubt, Geschlechtsverkehr mit ihren Frauen zu haben. Es ist ihnen jedoch gestattet, mit ihnen auf andere Weise geschlechtlich zu verkehren, ohne den Beischlaf zu vollziehen. Die Frau muss nach Beendigung der Blutungen die Ganzkörperwaschung durchführen.

Allah, der Erhabene sagte: So haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind! Wenn sie sich dann gereinigt haben, so kommt zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat. (Sure 2 al-Baqara Vers 222) „Wenn sie sich dann gereinigt haben“ bedeutet: Wenn sie die Ganzkörperwaschung durchgeführt haben.

Die Reinigung von ritueller Unreinheit aufgrund sexueller Aktivität und vom Zustand der großen rituellen Unreinheit

Es reicht aus, dass der Muslim die Absicht fasst, sich rituell zu reinigen und seinen gesamten Körper mit Wasser wäscht.

  • Die vollkommenere Art der Ganzkörperwaschung ist jedoch, dass man am Anfang seine Geschlechtsorgane wäscht, so wie man es nach dem Toilettengang tut. Darauf nimmt man die Gebetswaschung vor. Und zum Schluss gießt man das Wasser überall auf den ganzen Körper. Durch diese Art der Ganzkörperwaschung erhält man einen größeren Lohn bei Allah, weil diese Weise in Übereinstimmung mit der Sunna des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) durchgeführt wurde.
  • Wenn sich der Muslim von ritueller Unreinheit aufgrund sexueller Aktivität wäscht, ersetzt die Ganzkörperwaschung die Gebetswaschung. Es ist nicht unbedingt erforderlich, während der Ganzkörperwaschung die Gebetswaschung vorzunehmen. Jedoch ist es besser, wenn man die vollkommenere Art der Ganzkörperwaschung praktiziert, die eine Gebetswaschung beinhaltet, weil diese Art der Sunna des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) entspricht.

Das Streichen über die Socken

Eine der vielen Beweise, die belegen wie tolerant und einfach der Islam ist, sieht man an der Erleichterung im Gottesdienst. Es ist dem Muslim erlaubt, anstatt die Füße bei der Gebetswaschung zu waschen, einfach über die Socken oder die Schuhe zu streichen. Hierfür benässt man die Hände mit wenig Wasser und streicht an der Oberseite des Fußes, dem Fußspann entlang. Die Socken oder die Schuhe müssen den ganzen Fuß bedecken. Eine Bedingung für das Streichen über die Socken ist, dass man sie anzieht, während man in einem rituell reinen Zustand ist, d.h. nach einer Gebets- oder Ganzkörperwaschung. Die Zeitspanne für das Streichen beträgt höchstens 24 Stunden für einen Ansässigen und höchstens 72 Stunden für einen Reisenden.

Ein Muslim, der die Ganzkörperwaschung durchführt, um sich von ritueller Unreinheit aufgrund sexueller Aktivität zu reinigen, hat auf jeden Fall die Pflicht, seine Füße zu waschen.

Wenn es für jemanden nicht möglich ist, Wasser zu benutzen:

Wenn der Muslim kein Wasser für die Gebets- oder Ganzkörperwaschung verwenden kann, weil er aufgrund von Krankheit kein Wasser verträgt oder weil Wasser fehlt oder weil das Wasser so knapp ist, dass er nur so viel für das Trinken hat, dann ist es ihm erlaubt, die Ersatzwaschung mit der Erde (tayammum) durchzuführen. Man kann davon solange Gebrauch machen, bis man wieder Wasser findet bzw. wieder Wasser verwenden kann.

Die Weise, wie man die Ersatzwaschung mit der Erde (tayammum) durchführt: Man schlägt mit seinen beiden Handinnenflächen einmal auf den Erdboden und reibt sein Gesicht mit beiden Händen, an denen Resterde hängen gebliebenen sind. Dann reibt man mit der linken Handinnenfläche über den rechten Handrücken und dann mit der rechten Handinnenfläche über den linken Handrücken.