Die Ehe im Islam

Die Ehe gehört zu den bedeutendsten zwischenmenschlichen Beziehungen, die der Islam nachdrücklich betont und empfohlen hat. Außerdem gehört die Ehe zur Lebensweise aller Gesandten Allahs. (Siehe Seite 232) Indem der Islam viele und detaillierte Vorschriften und Verhaltensregeln für die Ehe aufstellte und den beiden Ehepartnern Rechte zusicherte, verfolgt er vor allem ein Ziel: die eheliche Beziehung soll lange und dauerhaft glücklich bleiben. Und aus dieser Ehe soll eine glückliche Familie entstehen, in der die Kinder seelische Stabilität besitzen, geradlinig an ihrer Religion festhalten und in allen Bereichen des Lebens erfolgreich sind.

Einige Vorschriften für die Ehe:

Der Islam hat Voraussetzungen formuliert, die sowohl vom Ehemann als auch von der Ehefrau erfüllt sein müssen, damit ihre Heirat und ihre Ehe gültig sind. Zu diesen Voraussetzungen gehören:

Die islamischen Voraussetzungen, die eine Ehefrau erfüllen muss:

  1. Es muss sich bei der Frau um eine Muslima oder eine Angehörige der schriftbesitzenden Religionen (Jüdin und Christin) handeln, die an ihre Religion glaubt. Allerdings empfiehlt der Islam, eine gläubige, religiöse Muslima zur Ehefrau zu wählen. Denn eines Tages wird diese Frau die Mutter deiner Kinder sein, die sich um ihre Erziehung kümmern und dir eine Hilfe sein wird, um Gutes zu verrichten und standhaft auf dem Wege Allahs zu bleiben. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Nimm also einen glücklichen Ausgang mit der Frau, die religiös ist, damit deine Hände zu einem beachtlichen Gewinn gelangen!“ (Buḫārī Hadith Nr. 4802 und Muslim Hadith Nr. 1466)
  2. Es muss eine keusche, anständige und ehrbare Frau sein. Somit ist es verboten, eine Frau zu heiraten, von der bekannt ist, dass sie unanständig ist und Unzucht betreibt. Allah, der Erhabene sagte: … und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde. (Sure 5 al-Māʾida Vers 5)
  3. Es darf sich nicht um ein nahes weibliches Familienmitglied handeln, bei dem eine Heirat lebenslang ausgeschlossen ist (maḥram), wie bereits erwähnt (siehe Seite 236). Außerdem ist es verboten, eine Frau und ihre Schwester oder eine Frau und ihre Tante mütterlicherseits oder väterlicherseits zusammen zur Frau zu nehmen.

Die islamischen Voraussetzungen, die ein Ehemann erfüllen muss:

Beim Ehemann wird vorausgesetzt, dass er ein Muslim ist. Es ist im Islam verboten, dass eine muslimische Frau einen nichtmuslimischen Mann heiratet. Dabei spielt es keine Rolle, welche Religion der Nichtmuslim hat, ob er ein Angehöriger der schriftbesitzenden Religionen ist oder nicht. Der Islam empfiehlt nachdrücklich, den Heiratsantrag eines Muslims anzunehmen, wenn dieser die zwei folgenden Eigenschaften besitzt:

  • Geradlinigkeit in der Religion
  • Guten Charakter

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wenn zu euch jemand kommt (der um die Hand eurer Tochter anhält), dessen Religion und Charakter euch gefällt, dann sollt ihr ihm (euer Einverständnis) zur Heirat geben.“ (Tirmiḏī Hadith Nr. 1084 und Ibn Māǧah Hadith Nr. 1967)

 Die Rechte des Ehemanns und der Ehefrau

Allah, der Erhabene hat sowohl dem Ehemann als auch der Ehefrau Rechte und Pflichten auferlegt und hat ihnen empfohlen, alles dafür zu tun, um die Ehe immer wieder neu aufzufrischen und sie ein Lebenlang zu erhalten. Die Verantwortung hierfür liegt auf beiden Seiten. Weder Ehemann noch Ehefrau darf seinen Partner überfordern oder vom anderen rücksichtslos mehr verlangen, als er besitzt oder leisten kann. Allah, der Erhabene sagte: Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das Gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen. (Sure 2 al-Baqara Vers 228) Deshalb ist es nötig, tolerant und großzügig zu sein, um die Ehe und das Zusammenleben in der Familie einfach und glücklich zu gestalten.

Die Rechte der Ehefrau:

  1. Unterhalt und Unterkunft:
  • Der Ehemann hat gegenüber seiner Ehefrau die Pflicht, sie mit Nahrung, Kleidung und allen Angelegenheiten, die sie benötigt, zu versorgen. Außerdem ist er verpflichtet, ihr eine angemessene Unterkunft bereitzustellen, in der sie entspannt wohnen und leben kann. Der Ehemann muss selbst dann die Wohnung zahlen, wenn die Ehefrau wohlhabend ist.
  • Das Maß des zu gewährenden Unterhalts: Wie viel der Ehemann für den Lebensunterhalt aufbringen muss, bestimmt sich nach seinem Einkommen. Dabei muss er in rechtlicher Weise vorgehen, d. h. er darf weder verschwenderisch noch geizig sein.
  • Das Maß des zu gewährenden Unterhalts: Wie viel der Ehemann für den Lebensunterhalt aufbringen muss, bestimmt sich nach seinem Einkommen. Dabei muss er in rechtlicher Weise vorgehen, d. h. er darf weder verschwenderisch noch geizig sein. Allah, der Erhabene sagte: Der Wohlhabende soll entsprechend seinem Wohlstand (die Aufwendungen) ausgeben. Und der, dessen Mittel beschränkt sind, soll gemäß dem ausgeben, was ihm Allah gegeben hat. Allah erlegt keiner Seele mehr auf als das, was Er ihr gegeben hat. (Sure 65 aṭ-Ṭalāq Vers 7)
  • Der Ehemann sollte für den Unterhalt aufkommen, ohne die Frau zu erniedrigen oder ihr als Wohltat vorzuhalten, sondern dies in rechtlicher Weise tun, wie es Allah, der Mächtige und Majestätische im Koran beschrieb. In rechtlicher Weise bedeutet auf die beste Weise. Denn das Sorgen für den Unterhalt ist keine freiwillige Gefälligkeit des Ehemanns, sondern ein Recht der Ehefrau, wozu der Ehemann verpflichtet ist. Dementsprechend hat er die Pflicht, der Ehefrau ihr Recht in rechtlicher Weise zukommen zu lassen.
  • Ohne Zweifel gewährt der Islam dem Ehemann, der für den Unterhalt der Frau und der Familie sorgt, einen gewaltigen Lohn bei Allah. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wenn der Muslim etwas von seinem Vermögen für den Unterhalt seiner Familie ausgibt, in Erwartung des Lohnes Allahs, dem werden seine Ausgaben gleich dem Lohn einer Spende bewertet.“ (Buḫārī Hadith Nr. 5036 und Muslim Hadith Nr. 1002) Und Allahs Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Und für jede Spende, die du gibst, um damit das Wohlgefallen Allahs zu erstreben, wirst du belohnt – sogar den Bissen (an Essen), den du in den Mund deiner Frau tust.“ (Buḫārī Hadith Nr. 56 und Muslim Hadith Nr. 1628) Wer sich jedoch weigert, für den Unterhalt zu sorgen oder bei dieser Verpflichtung nachlässig ist, obwohl er eigentlich die Mittel dazu hat, der hat eine gewaltige Sünde begangen. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Es ist (schon) genug an Sünde, dass ein Mann jene vernachlässigt, die er zu ernähren hat.” (Abū Dāwūd Hadith Nr. 1692)
  1. Gute und respektvolle Behandlung:

Mit guter und respektvoller Behandlung ist gutes Benehmen gemeint sowie ein liebevolles Umgehen mit der Ehefrau, schöne und zärtliche Worte austauschen und auch Fehler und Nachlässigkeiten des anderen geduldig zu ertragen. Denn keiner ist fehlerfrei und niemand ist perfekt! Allah, der Erhabene sagte: Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat. (Sure 4 an-Nisāʾ Vers 19)

Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Der Beste unter euch ist derjenige, der seine Frau am besten behandelt. Und ich bin derjenige, der seine Frau am besten behandelt.“ (Tirmiḏī Hadith Nr. 3895)

Ein Gefährte kam zum Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) und fragte: „O Gesandter Allahs! Was sind die Rechte einer Frau gegenüber ihrem Mann?“ Er antwortete: „Dass du ihr zu essen gibst, wenn du selbst isst; sie einkleidest, wenn du dich selbst einkleidest; dass du sie nicht ins Gesicht schlägst, ihr keine hässlichen Worte sagst und dich nicht von ihr abwendest außer im Haus.“ (Abū Dāwūd Hadith Nr. 2142)

  1. Über Kleinigkeiten hinwegsehen und Geduld zeigen:

Ein Mann muss die Natur der Frau, die sich von der des Mannes deutlich unterscheidet, verstehen und in seiner Verhaltensweise berücksichtigen. Auch muss ein Mann sich darum bemühen, die Ereignisse im Leben aus allen Perspektiven zu betrachten. Denn niemand ist perfekt und fehlerfrei. Deshalb müssen wir geduldig sein und die Dinge aus der positiven Sicht sehen. Allah ermahnt beide Ehepartner, auch die guten Seiten des anderen zu sehen. Allah, der Erhabene sagte: Vergesst nicht die Großzügigkeit im Umgang miteinander! (Sure 2 al-Baqara Vers 237)

Und der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Kein gläubiger Mann soll eine gläubige Frau hassen; wenn er eine Eigenart von ihr nicht mag, so ist er doch mit einer anderen Eigenart zufrieden.“ (Muslim Hadith Nr. 1469) Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) betonte, wie wichtig es ist, Frauen gut zu behandeln und in rechtlicher und sanftmütiger Weise mit ihnen umzugehen. Allahs Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) machte die Männer darauf aufmerksam, dass die seelische und emotionale Natur der Frau sich von der Natur des Mannes deutlich unterscheidet. Jedoch muss diese Unterschiedlichkeit als gewinnbringende Ergänzung für die Familie verstanden werden. Auf keinen Fall darf diese Unterschiedlichkeit ein Grund für die Trennung oder die Scheidung sein. Aus diesem Grund sagte der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm): „Behandelt die Frauen gut; denn die Frau ist aus einer Rippe geschaffen, die sich von dir auf keine Weise geradebiegen lassen wird; und wenn du sie genießen willst, hast du sie mit der Krummheit zu genießen, doch wenn du versuchst, sie geradezubiegen, wirst du sie zerbrechen, und sie zu zerbrechen bedeutet, sich von ihr zu scheiden.“ (Buḫārī Hadith Nr. 3153 und Muslim Hadith Nr. 1468)

  1. Übernachtung:

Der Mann sollte bei seiner Frau übernachten. Er ist sogar verpflichtet, mindestens jeden vierten Tag bei ihr die Nacht zu verbringen. Ebenso hat er die Pflicht, sollte er mit mehr als einer Frau verheiratet sein, die Nächte gerecht unter ihnen zu verteilen.

  1. Die Frau verteidigen, denn sie ist deine Würde und deine Ehre:

Wenn ein Mann eine Frau heiratet, wird sie ein Teil seiner Ehre, das er schützen und verteidigen muss, selbst wenn er dabei sein Leben aufs Spiel setzen oder getötet werden würde. Allahs Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wer bei der Verteidigung seiner Familienangehörigen stirbt, der stirbt als Märtyrer.“ (Tirmiḏī Hadith Nr. 1421 und Abū Dāwūd Hadith Nr. 4772)

  1. Eheliche Geheimnisse wahren und nicht verraten:

Es ist einem Mann nicht erlaubt, private Angelegenheiten über seine Frau zu erzählen oder anderen Menschen über intime Erlebnisse zu berichten, die zwischen den Ehepaaren stattgefunden haben. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Zu den Menschen, die am Tage der Auferstehung vor Allah die schlechteste Stellung haben, gehört der Mann, der mit seiner Frau geschlechtlich verkehrt, und sie mit ihm, und der darauf ihr (intimes) Geheimnis verbreitet.“ (Muslim Hadith Nr. 1437)

  1. Es ist nicht erlaubt, die Frau ungerecht und unwürdig zu behandeln:

Im Islam gibt es viele Strategien, um Probleme und Konflikte in der Ehe zu lösen. Einige dieser Strategien sind Folgende:

  • Um Fehler zu beheben und Konflikte zu lösen, sollte das Ehepaar ruhige Gespräche führen, ernstgemeinte Ratschläge erteilen und sich gegenseitig an Allah erinnern.
  • Es ist dem Ehemann erlaubt, aufgrund eines Streits nicht mit seiner Frau zu sprechen. Jedoch darf er sie nicht länger als drei Tage meiden. Danach kann er sie im Bett meiden, ohne aber das Haus zu verlassen oder anderswo zu übernachten.
  • ʿĀʾiša (Allahs Wohlgefallen auf ihr) erzählte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) hat niemals eine seiner Frauen oder einen seiner Diener geschlagen; er hat nie etwas mit seiner Hand geschlagen, es sei denn im Kampf auf Allahs Weg.“
  1. Den Islam lehren und ernstgemeinte Ratschläge erteilen:

Der Mann ist verpflichtet, seiner Familie Angelegenheiten zu gebieten und zu verbieten und alles dafür zu tun, damit sie die Wonne des Paradieses erreichen und der Strafe der Hölle entkommen. So kann er ihnen helfen, die Pflichten Allahs auf eine einfache und leichte Weise zu erfüllen und sie immer wieder dazu ermutigen. Und er kann ihnen Verbotenes untersagen und sie von Verbotenem fernhalten und abbringen. Ebenfalls muss sich die Frau um ihren Mann kümmern, ihm Ratschläge erteilen, ihm den rechten Weg weisen und ihn zum Guten führen. Außerdem muss sie alles dafür tun, um ihre Kinder zum Guten und zur Rechtschaffenheit zu erziehen.

Allah, der Erhabene sagte: O die ihr glaubt, bewahrt euch selbst und eure Angehörigen vor einem Feuer!(Sure 66 at-Taḥrīm Vers 6) Allahs Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Und der Mann ist ein Hirt für seine Familienangehörigen, und er ist verantwortlich für diejenigen, die er zu hüten hat.“ (Buḫārī Hadith Nr. 2416 und Muslim Hadith Nr. 1829)

  1. Die mit der Ehefrau vereinbarten Bedingungen erfüllen:

Wenn die Frau im Ehevertrag bestimmte Bedingungen gestellt hat, die islamisch erlaubt sind und sich vorteilhaft für sie auswirken, wie z. B. eine besondere Art von Wohnung oder Unterhalt, und der Ehemann mit diesen Bedingungen einverstanden gewesen ist, so ist er verpflichtet, sich an diese Bedingungen zu halten und sie zu erfüllen. Das Einhalten und Erfüllen dieser Bedingungen gehört zu den wichtigsten Vertragspflichten, die ein Muslim eingehen kann. Denn ein Ehevertrag zählt zu den wichtigsten Versprechen und Abkommen, die ein Muslim einhalten muss. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Die Bedingungen, um deren Erfüllung ihr vorrangig Sorge tragen sollt, sind solche, unter denen euch die Schamteile (der Frauen durch Heirat) erlaubt worden sind.“ (Buḫārī Hadith Nr. 4856 und Muslim Hadith Nr. 1418)

Die Rechte des Ehemanns:

  1. Gehorsamspflicht in rechtlicher Weise:

Allah bestimmte, dass die Ehemänner Verantwortung für ihre Ehefrauen tragen müssen. Das heißt, sie sind für ihre Angelegenheiten verantwortlich, müssen ihnen den rechten Weg weisen und für ihr Wohlbefinden sorgen. Genauso wie ein Staatsoberhaupt, der verpflichtet ist, für seine Bürger zu sorgen. Der Mann trägt die Verantwortung, weil Allah ihn mit Besonderheiten und Eigenschaften ausstattete und weil Allah den Mann dazu verpflichtete, für die Finanzierung der Familie aufzukommen. Allah, der Erhabene sagte: Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. (Sure 4 an-Nisāʾ Vers 34)

  1. Die Frau muss dem Wunsch des Ehemannes nach Intimität nachkommen:

Es gehört zu den Rechten des Ehemanns gegenüber seiner Ehefrau, dass sie seinem Wunsch nach Intimität und Geschlechtsverkehr nachkommt. Dabei ist es islamisch empfohlen, dass sie sich für ihren Mann schön macht. Wenn sie jedoch den Ruf ihres Mannes zum Geschlechtsverkehr ablehnt und sich weigert, so begeht sie einen schweren Fehler und eine große Sünde. Außer, sie hat hierfür einen legitimen Grund, der sie daran hindert, wie z. B. Menstruationsblutung, Pflichtfasten, Krankheit und Ähnliches. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wenn der Mann seine Frau in sein Bett ruft und sie sich dann weigert, und er die Nacht erzürnt über sie verbringt, verfluchen sie die Engel bis zum Morgen.“ (Buḫārī Hadith Nr. 3065 und Muslim Hadith Nr. 1436)

  1. Niemanden ins Haus lassen, den der Ehemann nicht mag:

Zu den Rechten des Ehemanns gehört, dass seine Frau keinen Menschen in sein Haus eintreten lässt, den der Ehemann nicht mag. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Eine Frau darf nicht fasten, während ihr Mann anwesend ist, es sei denn mit seiner Erlaubnis. Ferner darf sie keinem den Eintritt in seine Wohnung gewähren, es sei denn mit seiner Erlaubnis.“ (Buḫārī Hadith Nr. 4899)

  1. Das Haus nicht verlassen außer mit der Erlaubnis des Ehemannes:

Eines der Rechte des Ehemannes über seine Frau ist, dass sie nicht aus dem Haus gehen darf, außer mit seiner Erlaubnis. Ganz gleich, ob es sich hierbei um eine besondere Erlaubnis handelt für das Hinausgehen zu einem bestimmten Ort oder ob es sich um eine allgemeine Erlaubnis handelt für das Hinausgehen, um beispielsweise zur Arbeit zu gehen oder private Angelegenheiten zu erledigen.

  1. Die Ehefrau sollte im Dienst für ihren Mann sein:

Es ist islamisch empfohlen, dass die Ehefrau in rechtlicher Weise ihrem Ehemann Dienste erweist, indem sie für ihn kocht und den Haushalt führt.