Ist es islamisch empfohlen, den Namen zu ändern, nachdem man zum Islam konvertiert ist?

Grundsätzlich behält der Muslim, nachdem er den Islam angenommen hat, seinen Namen bei, ohne ihn zu ändern. Eine Namensänderung war zu Lebzeiten der Gefährten (Allahs Wohlgefallen auf ihnen allen) nicht bekannt. Viele Menschen nahmen damals den Islam an und behielten ihre nicht-arabischen Namen, außer wenn ihre Namen abscheuliche Bedeutungen hatten. In diesem Fall änderten sie ihre Namen wegen seiner abscheulichen Bedeutung.

In folgenden Fällen muss man seinen Namen ändern:

  1. Wenn der Name eine Dienerschaft gegenüber einem anderen außer Allah enthält oder wenn der Name eine Bedeutung beinhaltet, die den Grundlehren des islamischen Glaubens widerspricht.

Beispiele hierfür sind folgende Namen: ʿAbd al-Masīḥ (Diener des Messias), ʿAbd an-Nabīy (Diener des Propheten) und ähnliche Namen, die solche Bedeutungen haben. Namen, die im Widerspruch zum islamischen Glauben stehen: Ein Beispiel ist „Schenuda“, was „Sohn Gottes“ bedeutet. Preis sei Allah! Überaus hoch Erhaben ist Er über das, was sie sagen! Außerdem gehören hierzu Namen, die göttliche Eigenheiten oder göttliche Eigenschaften beinhalten, die aber einzig Allah, dem Erhabenen vorbehalten sind: Das sind Namen, bei denen Menschen eine oder mehrere Eigenschaften zugeschrieben werden, die einzig Allah, dem Mächtigen und Majestätischen gebühren. Beispiele hierfür sind König der Könige usw.

  1. Wenn der Name abstoßende und schlechte Bedeutungen beinhaltet, was von jedem Menschen mit einer gesunden, natürlichen Veranlagung verabscheut wird.

Allah, der Erhabene hat uns jede Form von schändlichen Dingen verboten, bei Speisen, Getränken und bei jeglichen Angelegenheiten des Lebens. Deshalb darf der Muslim, nachdem er den Islam angenommen hat, keinen schändlichen Namen haben und auch nicht einen Namen tragen, der abstoßende und schlechte Bedeutungen beinhaltet. Allah, der Erhabene sagte: Schlimm ist die Bezeichnung der Sündhaftigkeit, nachdem man den Glauben (angenommen) hat. (Sure 49 al-Ḥuǧurāt Vers 11)

Die Namensänderung ist islamisch empfohlen:

Wenn es sich beim neu gewählten Namen um einen Namen handelt, den Allah liebt. Dann ist die Namensänderung erwünscht. Dies ist der Fall, wenn der Name beispielsweise in folgende Namen geändert wird: Abdullah (Diener Allahs), Abdurrahman (Diener des Allbarmherzigen) oder jeder beliebige Name, in dem eine Dienerschaft gegenüber Allah, dem Mächtigen und Majestätischen zum Ausdruck gebracht wird. Diese Namen sind zwar islamisch empfohlen, jedoch haben sie nichts mit der Konvertierung zum Islam zu tun.

  • Demnach ist es einem Muslim erlaubt, seinen Namen auch ohne einen triftigen Grund zu ändern. Beispielsweise kann er seinen nicht-arabischen Namen in einen arabischen Namen ändern. Allerdings allgemein gesehen, ist die Namensänderung an sich weder islamisch empfohlen noch ist sie mit der Annahme des Islams verknüpft.
Steht die Bedeutung vom Namen im Widerspruch zum Islam und zur Glaubensüberzeugung?
Ja
Es ist Pflicht, den Namen zu ändern und einen anderen Namen zu wählen, der eine derartige Bedeutung nicht enthält.
Nein
Hat dieser Name einen religiösen Charakter und ist er ein religiöses Merkmal bei den Nichtmuslimen, oder ist der Name bei streng religiösen Nichtmuslimen weit verbreitet?
Ja
Man sollte den Namen ändern, um Versuchungen (fitnah) zu vermeiden und sich von ihnen abzuwenden. Außerdem hält man sich durch die Namensänderung von der Nachahmung der Ungläubigen fern.
Nein
Steckt im Namen eine schlechte Bedeutung, die von den Menschen als verabscheuungswürdig angesehen wird?
Ja
Es ist islamisch empfohlen, den Namen zu ändern und einen schönen Namen zu wählen, der genau auf die Person passt, die neu zum Islam konvertiert ist.
Nein
Wenn im Namen keine der erwähnten schlechten Bedeutungen enthalten sind, so ist es auch keine Pflicht, den Namen zu ändern. Viele Muslime behielten seit Beginn der Ausbreitung des Islams ihre Namen, obwohl sie nicht-arabische Namen hatten und sie änderten ihre Namen nicht. Allerdings ist es allgemein erlaubt, seinen Namen zu ändern, auch ohne triftigen Grund. Es ist sogar erwünscht, wenn man mit der Namensänderung einen Namen annimmt, den Allah liebt, wie z.B. Abdullah oder Abdurrahman.

 Auf die natürliche Veranlagung bezogene Handlungen

Was ist mit „auf die natürliche Veranlagung bezogene Handlungen“ gemeint?

Mit „auf die natürliche Veranlagung bezogene Handlungen“ sind Eigenschaften gemeint, womit Allah die Menschen veranlagte. Der Muslim, der sich diese Eigenschaften aneignet bzw. sie praktiziert, erreicht dadurch eine noch vollkommenere Stufe. Er gewinnt hiermit eine vorzügliche Wesensart und ein schönes Aussehen. Der Islam legt sehr wohl Wert auf die äußere Schönheit. Sie ergänzt und macht den Muslim noch vollkommener, sodass er sowohl innere als auch äußere Schönheit in sich vereint.

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Die natürlichen Veranlagungen sind fünf Eingriffe am Körper: die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kürzen des Oberlippenbarts, das Schneiden der Nägel und das Auszupfen der Haare in den Achselhöhlen.“ (Buḫārī Hadith Nr. 5552 und Muslim Hadith Nr. 257)

Die Beschneidung: Es handelt sich hierbei um die Entfernung der Vorhaut der Eichel bei männlichen Personen. Gewöhnlich wird die Beschneidung in den ersten Tagen nach der Geburt vorgenommen.

Die Beschneidung ist für männliche Personen eine wichtige Handlung, die zur natürlichen Veranlagung des Mannes gehört. Die Beschneidung hat vielfältige medizinische und gesundheitliche Vorteile. Sie ist aber keine Voraussetzung für die Annahme des Islams! Der Muslim begeht keine Sünde, wenn er sich nicht beschneiden lässt, weil er Angst vor der Beschneidung hat oder weil es andere Gründe dagegen gibt.

Das Abrasieren der Schamhaare: Es handelt sich hierbei um die Entfernung der groben Schamhaare, entweder durch Rasieren oder durch irgendeine andere Weise.

Das Kürzen des Oberlippenbarts: Den Schnurrbart unberührt zu lassen, ist zwar erlaubt, jedoch nicht islamisch empfohlen. Allerdings sollte der Muslim, falls er den Oberlippenbart stehen lässt, darauf achten, ihn nicht zu lang wachsen zu lassen, sondern ihn regelmäßig schneiden und kürzen.

Den Bart lang wachsen lassen: Der Islam empfiehlt dem muslimischen Mann eindringlich, sich einen Vollbart wachsen zu lassen. Unter Bart werden die wachsenden Haare im Gesichts- und Kinnbereich verstanden.

Mit „Bart wachsen lassen“ ist gemeint, dem vorbildhaften Beispiel des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) zu folgen und den Vollbart wachsen und stehen zu lassen, und ihn nicht zu entfernen.

Das Schneiden der Nägel: Der Muslim sollte auf seine Nägel achtgeben und sie regelmäßig kürzen. Durch diese Nagelpflege soll vermieden werden, dass sich unter den Nägeln Schmutz und Dreck sammeln.

Das Auszupfen der Haare in den Achselhöhlen: Der Muslim sollte seine Achselhaare entfernen. Entweder geschieht das durch Auszupfen, Rasur oder andere Weisen. Durch das Entfernen der Achselhaare wird das Austreten unangenehmer Gerüche vermieden.