Das gesegnete Opferfest (ʿīdu-l-aḍḥā)

Das gesegnete Opferfest ist das zweite Fest der Muslime. Es findet am zehnten Tag des islamischen Monats „Ḏu-l-Ḥiǧǧah“ statt, dem zwölften Monat des islamischen Kalenders. Dieser Tag hat viele Vorzüge. Dazu gehören Folgende:

  1. Dieser Tag gehört zu den besten und wertvollsten Tagen des gesamten Jahres. Die besten Tage des Jahres sind die ersten zehn Tage des Monats Ḏu-l-Ḥiǧǧah. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Es gibt keine Tage, an denen die rechtschaffenen Taten bei Allah beliebter sind als an diesen zehn (Tagen). Er wurde gefragt: „Nicht einmal der Einsatz (ǧihād) auf dem Wege Allahs?“ Er antwortete: „Nicht einmal der Einsatz auf dem Wege Allahs. Außer, wenn ein Mann mit seinem Leben und seinem Besitz auszieht und mit nichts davon zurückkehrt.“ (Buḫārī Hadith Nr. 926 und Tirmiḏī Hadith Nr. 757)
  2. Dieser Tag ist der Tag der großen Pilgerfahrt. An diesem Tag finden die wichtigsten und bedeutungsvollsten Handlungen der Pilgerfahrt statt, wie z. B. das Umrunden der Kaaba, das Schächten des Opfertieres und das Werfen der Steine auf die ʿAqaba-Säule.

Was sollte man am gesegneten Opferfesttag tun?

Für diejenigen, die zurzeit nicht die Pilgerfahrt vollziehen, ist es am Tag des gesegneten Opferfest statthaft, dieselben Handlungen auszuführen, wie zuvor beim Fest des Fastenbrechens (siehe S. 167). Davon ausgenommen ist jedoch die Abgabe an Bedürftige (zakātu-l-fiṭr), die nur zum Fest des Fastenbrechens erfolgt.

Das gesegnete Opferfest zeichnet sich dadurch aus, dass es an diesem Tag islamisch erwünscht ist, ein Opfertier zu schächten, um durch diesen Gottesdienst Allahs Nähe zu erlangen.

Opfertiere sind Tiere, die geschächtet werden, um Allahs Nähe zu erlangen. Zu den Opfertieren zählen Kamele, Kühe, Schafe und Ziegen. Die Zeit für die Schächtung beginnt am Tag des Opferfestes (10. Ḏu-l-Ḥiǧǧah), direkt nach dem Festgebet, und endet mit dem Sonnenuntergang des 13. Ḏu-l-Ḥiǧǧah.

Allah, der Erhabene sagte:

Darum bete zu deinem Herrn und schlachte! (Sure 108 Kauṯar Vers 2)

aut Koranerläuterung ist in diesem Vers mit „bete“ das Festgebet gemeint und mit „schlachte“ die Opfertiere. Das islamische Urteil über das Schächten von Opfertieren: Es handelt sich um eine sehr empfehlenswerte Handlung, die vom Propheten regelmäßig verrichtet wurde (sunna muʾakkada), und die derjenige, der die Möglichkeit dazu hat, nicht auslassen sollte. Daher schächtet der Muslim ein Opfertier. Für ihn und seine gesamte Familie ist ein einziges Opfertier ausreichend. Wer die Absicht hat, ein Opfertier zu schächten, dem ist es untersagt, ab dem 1. Ḏu-l-Ḥiǧǧah bis zum Schächten des Opfertieres am 10. Ḏu-l-Ḥiǧǧah etwas von seinen Haaren, seinen Fingernägeln oder seiner Haut zu entfernen.

Welche Voraussetzungen bei den zu schächtenden Opfertieren erfüllt sein müssen:

 Der Islam setzt für das Opfertier voraus, dass es frei von Makeln sein muss.

  1. Es wird vorausgesetzt, dass es sich bei den Opfertieren um Vierfüßler unter dem Vieh handelt. Das sind Schafe, Ziegen, Kühe und Kamele. Es ist nicht gültig, andere Tierarten oder gar Geflügel als Opfertiere zu schächten. Für den Mann und seine Familienmitglieder genügt das Schächten eines Schafes oder einer Ziege. Ebenso ist es erlaubt, dass sich bis zu sieben Personen und deren Familien eine Kuh oder ein Kamel als Opfertier teilen.
  2. Das Tier muss das erforderliche Mindestalter erreicht haben: sechs Monate für ein Lamm, ein Jahr für eine Ziege, zwei Jahre für eine Kuh und fünf Jahre für ein Kamel.
  3. Es muss frei sein von sichtbaren Makeln, die eine Eignung für das Opfern ausschließen. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Vier sind für das Opfern nicht gültig: Das blinde (Opfertier), dessen Blindheit offenkundig ist, das kranke (Opfertier), dessen Krankheit offenkundig ist, das humpelnde (Opfertier), dessen Humpeln offenkundig ist, und das abgemagerte (Opfertier), das kein Mark in seinen Knochen hat.“ (Nasāʾī Hadith Nr. 4371 und Tirmiḏī Hadith Nr. 1497)

Was sollte man mit dem Fleisch des geschächteten Opfertieres tun?

  • Es ist verboten, irgendetwas vom Opfertier zu verkaufen.
  • Es ist islamisch erwünscht, das Fleisch in drei Teile aufzuteilen: Ein Drittel für den eigenen Konsum, ein Drittel zum Verschenken und ein Drittel zum Spenden an Arme.
  • Es ist erlaubt, eine andere Person mit der Schächtung des Opfertieres zu beauftragen. Ebenfalls ist es erlaubt, Geld an vertrauenswürdige, islamische Hilfsorganisationen zu schicken, damit sie in ärmeren Ländern Opfertiere schächten und das Fleisch an Arme und Bedürftige verteilen.

Besuch der Prophetenmoschee

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) wanderte von Mekka nach Medina aus, als ihn die mekkanischen Götzendiener immer mehr unterdrückten und ihm Schaden zufügten.

Das Erste, was der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) nach seiner Ankunft in Medina tat, war die Errichtung der Prophetenmoschee. Von diesem Moment an war sie das Zentrum, von dem aus Wissen erlangt, zu Allah gerufen und das Gute unter den Menschen verbreitet wurde.

Das Besuchen der Moschee des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) ist eine Handlung, die im Islam sehr empfehlenswert ist. Und das zu jeder Zeit des Jahres - innerhalb und außerhalb der Pilgerfahrt-Saison.

Das Besuchen der Prophetenmoschee gehört nicht zu den Riten der Pilgerfahrt und hat mit der Pilgerfahrt an sich nichts zu tun. Ebenfalls gibt es keine bestimmte Zeit für das Besuchen der Prophetenmoschee.

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Eine Reise (mit dem alleinigen Ziel des Moscheebesuchs) darf nur zu drei Moscheen unternommen werden: zur Heiligen Moschee (in Mekka), zu dieser meiner Moschee (in Medina) und zur Al-Aqṣā-Moschee (in Jerusalem).“ (Buḫārī Hadith Nr. 1139, Muslim Hadith Nr. 1397 und Abū Dāwūd Hadith Nr. 2033)

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Ein Gebet in dieser meiner Moschee (d.h. in der Prophetenmoschee) ist besser als tausend Gebete in einer anderen (Moschee), außer in der Heiligen Moschee (in Mekka).“ (Buḫārī Hadith Nr. 1133 und Muslim Hadith Nr. 1394)

Welche Orte und Plätze sollte man besuchen, wenn man in Medina ist?

Ein Muslim, der in die Stadt Medina reisen will, sollte damit vorrangig beabsichtigen, die Moschee des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) zu besuchen und darin zu beten. Wenn man in Medina angekommen ist, so gibt es zusätzlich einige Orte, die man besuchen, und einige Handlungen, die man tun sollte. Dazu gehören Folgende:

  1. Ein Gebet in einer ganz besonderen Stelle in der Prophetenmoschee zu verrichten, die „rauḍah“ (Paradiesgarten) heißt. Diese Stelle befindet sich zwischen dem Haus des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) und seinem Podest in der Moschee. Ein Gebet dort zu verrichten, hat eine gewaltige Vorzüglichkeit. Allahs Gesandter (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Zwischen meiner Wohnung und meinem Podest (minbar) befindet sich ein Garten von den Paradiesgärten.“ (Buḫārī Hadith Nr. 1137 und Muslim Hadith Nr. 1390)
  2. Den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) mit dem Friedensgruß zu grüßen. Der Muslim begibt sich zum Grab des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) und steht dem Grab gegenüber, mit dem Gesicht zum Grab wendend und mit dem Rücken zur Gebetsrichtung. Dann spricht er respektvoll mit leiser, gesenkter Stimme folgende Grußformel: Assalāmuʿalayka yā rasūlallāhi wa raḥmatullāhi wa barakātuh, ašhadu annaka ballaġta-r-risālah, wa addayta-l-amānah, wa naṣaḥta-l-ummah, wa ǧāhadta fillāhi ḥaqqa ǧihādih, faǧazāk-Allāhu ʿan ummatika afḍala mā ǧazā nabīyan ʿan ummatih
  3. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Es gibt niemanden, der mich (nach meinem Tod mit dem Friedensgruß) grüßt, außer dass Allah mir meine Seele zurückgibt, damit ich ihm den Friedensgruß erwidere.“ (Abū Dāwūd Hadith Nr. 2041) Daraufhin geht man etwas nach rechts, um vor das Grab von Abū Bakr (Allahs Wohlgefallen auf ihm) zu treten und ihn mit dem islamischen Friedensgruß zu grüßen. Abū Bakr trug den Beinamen „aṣ- Ṣiddīq“, der Wahrhaftige. Er war der Erste der vier rechtgeleiteten Kalifen des Gesandten Allahs und der Beste aller Gefährten. Dann geht man etwas weiter nach rechts, um vor das Grab von ʿUmar ibn al-Ḫaṭṭāb (Allahs Wohlgefallen auf ihm) zu treten und ihn ebenso mit dem islamischen Friedensgruß zu grüßen. ʿUmar ibn al-Ḫaṭṭāb war der zweite rechtgeleitete Kalif des Gesandten Allahs und nach Abū Bakr der Beste aller Gefährten. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) ist zweifellos der beste und vorzüglichste aller Menschen. Jedoch kann er niemandem Nutzen oder Schaden bringen. So ist es nicht erlaubt, Bittgebete an den Propheten zu richten oder ihn in der Not um Hilfe anzuflehen. Denn das Bittgebet ist ein Gottesdienst, der, wie alle anderen Arten von Gottesdiensten, nur für Allah verrichtet werden darf, und bei dem es nicht erlaubt ist, Allah einen Teilhaber beizugesellen.
  4. Das Besuchen der Quba-Moschee. Die Quba-Moschee (masǧid qubāʾ) ist die erste im Islam erbaute Moschee. Sie entstand, bevor die Prophetenmoschee errichtet wurde. Es ist für jeden Muslim, der sich in Medina aufhält, islamisch empfohlen, die Quba-Moschee zu besuchen. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) besuchte sie gewöhnlich und sagte über ihren Vorzug: „Wer in seiner Wohnung die rituelle Waschung vollzieht, darauf in die Quba-Moschee geht und ein Gebet aus zwei Gebetseinheiten verrichtet, der erhält die Belohnung wie (jemand, der) eine ʿUmra (vollzogen hat). (Ibn Māǧah Hadith Nr. 1412)