Die Säulen und Pflichten des Gebets

Die Säulen des Gebets sind elementare Bestandteile des Gebets. Wird eine Säule ausgelassen, ganz gleich ob absichtlich oder aus Versehen, so ist das Gebet ungültig.

Die Säulen des Gebets sind:

Das Sprechen des ersten „Allāhu akbar“ zu Beginn des Gebets, wodurch das Gebet eröffnet wird (takbīrat al-iḥrām); das Aufrechtstehen für diejenigen, die dazu körperlich imstande sind; das Rezitieren der Sure al-Fātiḥa (das gilt nicht für diejenigen, die hinter einem Vorbeter beten); die Verbeugung; das Wiederaufrichten von der Verbeugung; die Niederwerfung; das Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen; das letzte Bezeugungsbittgebet; das Sitzen für das letzte Bezeugungsbittgebet; das Verbleiben in einer ruhigen und entspannten Lage bei jeder Gebetshaltung und der Friedensgruß zum Abschluss des Gebets.

Die Pflichten des Gebets sind Bestandteile im Gebet, die erfüllt werden müssen. Wird eine Handlung oder Aussage, die Pflicht im Gebet ist, absichtlich ausgelassen, so ist das Gebet ungültig. Wenn man jedoch eine Pflicht aus Versehen oder aus Unachtsamkeit unterlassen hat, so ist es vorgeschrieben, diesen Mangel wieder durch die zusätzlichen Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit (suǧūd as-sahu) zu beheben. Wir werden auf diese Thematik später näher eingehen.

Die Pflichten des Gebets sind:

Das Sprechen von jedem „Allāhu akbar“-Ruf im Gebet, (jedoch ist das takbīrat al-iḥrām, d. h. das erste Sprechen von „Allāhu akbar“ zu Beginn des Gebets, wodurch das Gebet eröffnet wird, eine Säule); einmal „subḥāna rabbīya-l-ʿaẓīm“ zu sagen; “samiʿAllāhu liman ḥamidah“ (gilt für den Vorbeter oder für denjenigen, der alleine betet); „rabbanā wa laka-l-ḥamd“ (gilt für alle); „subḥāna rabbīya-l-aʿlā“ während der Niederwerfung einmal zu sagen; „rabbi-ġfir lī“ beim Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen einmal zu sagen und das erste Bezeugungsbittgebet (tašahhud al-awwal). All diese Pflichten können bei Vergesslichkeit entfallen, müssen allerdings durch die beiden zusätzlichen Niederwerfungen am Ende des Gebets ausgeglichen werden.

Die zusätzlichen Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit (suǧūd as-sahu)

Sie bestehen aus zwei Niederwerfungen. Allah, der Erhabene hat sie festgelegt, um Mängel und Fehler auszugleichen, die während des Gebets auftreten können.

Wann ist es vorgeschrieben, die zwei zusätzlichen Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit im Gebet zu vollziehen?

In folgenden Fällen ist es vorgeschrieben, die zwei zusätzlichen Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit zu vollziehen:

  1. Wenn der Mensch aus Irrtum und Vergesslichkeit etwas hinzugefügt hat, wie z.B. Verbeugung, Niederwerfung, Aufrechtstehen oder Sitzen, so vollzieht er die Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit.
  2. Wenn man eine Säule des Gebets ausgelassen hat, so muss man diese ausgelassene Säule nachholen und am Ende des Gebets die Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit vollziehen.
  3. Wenn man aus Unachtsamkeit und Vergesslichkeit eine Pflicht des Gebets ausgelassen hat, wie z.B. das erste Bezeugungsbittgebet, dann vollzieht man die Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit.
  4. Wenn man Zweifel hat, wie viele Gebetseinheiten man tatsächlich gebetet hat, dann wählt man die Anzahl an Gebetseinheiten, von der man mit Gewissheit weiß, dass man sie bereits gebetet hat. In diesem Fall zählt man die Anzahl, die weniger ist und vollzieht darauf die Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit.

Die Weise, wie die beiden Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit ausgeführt werden:

Man vollzieht insgesamt zwei Niederwerfungen. Zwischen den beiden Niederwerfungen bleibt man kurz sitzen. Es ist die gleiche Weise, wie bei den Niederwerfungen und beim Sitzen im Gebet. Der Zeitpunkt für die zwei Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit: Die Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit haben zwei Zeitpunkte. Man kann einen der folgenden beiden Zeitpunkte frei wählen:

  • Vor dem Friedensgruß, nachdem man das letzte Bezeugungsbittgebet gesprochen hat. Darauf vollzieht man diese beiden Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit und spricht den Friedensgruß zum Abschluss des Gebets.
  • Nach dem Friedensgruß, nachdem man den Friedensgruß gesprochen hat. Darauf vollzieht man diese beiden Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit und spricht noch einmal den Friedensgruß zum Abschluss des Gebets.

Was das Gebet ungültig macht:

  1. Das Gebet wird dadurch ungültig, wenn man eine Säule oder Voraussetzung des Gebets auslässt, obwohl man dazu imstande war, sie zu erfüllen. Es gibt keinen Unterschied, ob man sie absichtlich oder aus Versehen ausgelassen hat.
  2. Das Gebet wird dadurch ungültig, wenn man eine Pflicht des Gebets absichtlich auslässt.
  3. Das Gebet wird durch absichtliches Sprechen ungültig. Das Gebet w
  4. Das Gebet wird durch lautes, hörbares Lachen ungültig.
  5. Das Gebet wird durch übertrieben viele, kontinuierliche Bewegungen, ohne triftigen Grund, ungültig.

Was während des Gebets verwerflich (makrūh) ist:

Hierbei handelt es sich um Handlungen, die, wenn sie begangen werden, die Belohnung für das Gebet verringern und Demut und Ehrfurcht im Gebet rauben. Hierbei handelt es sich um folgende Handlungen:

  1. Es ist verwerflich, die Blicke beim Gebet umherschweifen zu lassen. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) wurde über das Umherschauen während des Gebetes gefragt und er sagte: „Es ist eine Unterschlagung, durch die der Satan vom Gebet des Dieners stiehlt.“ (Buḫārī Hadith Nr. 718)
  2. Es ist verwerflich , während des Gebets das Gesicht unnötig zu berühren oder mit den Händen zu spielen sowie die Hände auf die Hüfte zu legen, die Finger ineinander zu verschränken oder die Finger zu knacken.
  3. Es ist verwerflich , das Gebet zu beginnen, während man ein Bedürfnis hat, auf die Toilette zu gehen oder ein Bedürfnis nach Essen hat. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Es soll kein Gebet verrichtet werden, wenn das Essen bereitsteht und auch nicht, wenn man unter dem Druck steht, die Notdurft zu verrichten.“ (Muslim Hadith Nr. 560)

 

Welche empfohlenen, freiwilligen Gebete gibt es?

Der Muslim ist nur dazu verpflichtet, die fünf Pflichtgebete im Verlaufe jeweils eines Tages und einer Nacht zu verrichten.

Allerdings legt der Islam dem Muslim ans Herz, freiwillige, empfohlene Gebete zu vollbringen. Denn ihre Verrichtung ist ein Grund dafür, weshalb Allah Seinen Diener liebt. Außerdem vervollständigen diese islamisch empfohlenen Gebete diejenige Pflichtgebete, die auf eine unvollständige Weise verrichtet wurden.

Es gibt sehr viele freiwillige Gebete. Die Wichtigsten sind Folgende:

  1. Die sunan ar-rawātib. Das sind freiwillige Gebete, die jeweils zu den Pflichtgebeten verrichtet werden. Sie wurden rawātib genannt, weil sie an die Pflichtgebete geordnet, mit ihnen verbunden sind und von einem Muslim nicht unterlassen werden sollten.

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Es gibt keinen muslimischen Diener Allahs, der täglich zwölf Gebetseinheiten (rakaʿāt) neben den Pflichtgebeten freiwillig verrichtet, außer dass Allah für ihn ein Haus im Paradies errichtet.“ (Muslim Hadith Nr. 728)

Diese täglichen zwölf Gebetseinheiten sind Folgende:

1 Zwei freiwillige Gebetseinheiten vor dem Morgendämmerungsgebet (faǧr).
2 Vier freiwillige Gebetseinheiten vor dem Mittagsgebet (ẓuhr), wobei man jeweils nach zwei Gebetseinheiten das Gebet beendet. Und zusätzlich zwei weitere Gebetseinheiten, die man nach dem Mittagsgebet verrichtet.
3 Zwei freiwillige Gebetseinheiten nach dem Sonnenuntergangsgebet (maġrib).
4 Zwei freiwillige Gebetseinheiten nach dem Nachtgebet (ʿišāʾ)
  1. Das witr-Gebet. Es wurde witr (ungerade) genannt, weil das Gebet aus einer ungeraden Zahl an Gebetseinheiten besteht. Das witr-Gebet ist das vorzüglichste aller freiwilligen Gebete. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „So verrichtet das witr-Gebet, ihr Leute des Korans!“ (Tirmiḏī Hadith Nr. 453 und Ibn Māǧah Hadith Nr. 1170)

Die beste Zeit für das witr-Gebet ist im letzten Teil der Nacht. Es ist dem Muslim auch erlaubt, das witr-Gebet jederzeit nach Beendigung des Nachtgebets (ʿišāʾ) bis zum Aufbruch der Morgendämmerung zu verrichten.

Die Anzahl für das witr-Gebet ist unbegrenzt. Die Mindestanzahl an Gebetseinheiten ist eine Gebetseinheit. Jedoch ist es besser, drei Gebetseinheiten zu verrichten. Man kann auch zusätzliche Gebetseinheiten beten, so viele man möchte. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) pflegte das witr-Gebet mit elf Gebetseinheiten zu verrichten.

Grundsätzlich bestehen freiwillige Gebete aus jeweils zwei Gebetseinheiten. Das heißt, man sollte je zwei Gebetseinheiten beten, dann mit dem Friedensgruß das Gebet beenden, dann ein weiteres Gebet aus zwei Gebetseinheiten verrichten usw. Das gilt ebenfalls für das witr-Gebet. Das letzte Gebet wird mit nur einer Gebetseinheit verrichtet. In dieser letzten Gebetseinheit ist es erwünscht, dass man nach dem Wiederaufrichten aus der Verbeugung und vor der Niederwerfung kurz stehen bleibt und die Gedenkworte spricht, die für diese Stellung authentisch überliefert worden sind. Darauf hebt man seine Hände und spricht beliebige Bittgebete, die man an Allah, den Erhabene wendet. Dieses inständige Bittgebet wird duʿāʾ al-qunūt genannt.

Zeiten, an denen das Verrichten von freiwilligen Gebeten verboten ist:

Es ist dem Menschen erlaubt, jederzeit und grenzenlos freiwillige Gebete zu verrichten. Eine Ausnahme gilt für Zeiten, bei denen der Islam das Verrichten von Gebeten untersagt hat. Der Grund hierfür ist die Tatsache, dass zu diesen Zeiten die Gottesdienste der Ungläubigen stattfinden. Deshalb darf in diesen Zeiten nicht gebetet werden; außer in Ausnahmefällen, wie z. B. für das Nachholen von versäumten Pflichtgebeten oder für das Verrichten von freiwilligen Gebeten, die einen triftigen Grund haben, beispielsweise das Begrüßungsgebet beim Betreten der Moschee. Das Verbot, an bestimmten Zeiten nicht beten zu dürfen, gilt jedoch nur für das rituelle Gebet. Das Gedenken Allahs und das Richten von Bittgebeten an Ihn dürfen immer und zu jeder Zeit vollbracht werden.

Die Zeiten, an denen das Verrichten von freiwilligen Gebeten verboten ist, werden im Folgenden aufgezählt:

1 Nach dem Morgendämmerungsgebet (faǧr) bis die Sonne aufgeht und sie über den Horizont eine Höhe erreicht, die im islamischen Recht mit der Länge eines Speeres festgelegt wurde. In Ländern mit gemäßigtem Klima wird diese Höhe ca. 20 Minuten nach Sonnenaufgang erreicht.
2 In der Mittagszeit, wenn die Sonne den höchsten Punkt im Himmel (Zenit) erreicht hat, bis sie sich neigt und sich wieder von ihm entfernt. Diese Zeitspanne ist ziemlich kurz und tritt vor Beginn der Gebetszeit für das Mittagsgebet (ẓuhr) ein.
3 Nach der Verrichtung des Nachmittagsgebets (ʿaṣr), bis die Sonne untergegangen ist.

Das Gemeinschaftsgebet

Allah, der Mächtige und Majestätische hat den Männern vorgeschrieben, die fünf täglichen Gebete in der Gemeinschaft zu verrichten. Der Vorzug und die Belohnung hierfür sind gewaltig. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Das Gebet in der Gemeinschaft ist um siebenundzwanzig Stufen besser als das Gebet des Einzelnen.“ (Buḫārī Hadith Nr. 619 und Muslim Hadith Nr. 650)

Die Mindestanzahl an Menschen, die zustande kommen muss, damit ein Gemeinschaftsgebet abgehalten werden kann, sind zwei: der Vorbeter und jemand, der mit ihm betet. Je größer die Anzahl der Gemeinschaft ist, desto besser und beliebter ist es bei Allah.

Das Befolgen des Vorbeters während des Gebets bedeutet:

Es bedeutet, dass der Betende sein Gebet nach dem Gebet des Vorbeters abstimmt. So folgt er ihm in allen Bewegungsabläufen, wie etwa in seiner Verbeugung und Niederwerfung. Er hört bei lauten Gebeten konzentriert der Rezitation des Vorbeters zu. Es ist dem Betenden nicht erlaubt, dem Vorbeter zuvorzukommen und die Bewegungen vor ihm auszuführen. Ebenfalls darf man ihm in keiner Weise zuwiderhandeln oder sich von ihm unterscheiden. Im Gegenteil, man muss dem Vorbeter folgen und die Gebetshandlungen direkt nach ihm ausführen. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Der Vorbeter ist nur deshalb da, um befolgt zu werden. Wenn er den takbīr (Allāhu akbar) spricht, so sprecht auch den takbīr nach! Aber sprecht nicht eher den takbīr, bis er ihn ausgesprochen hat! Und wenn er eine Verbeugung vornimmt, so verbeugt euch auch. Aber verbeugt euch nicht eher, bis er sich verbeugt hat! Und wenn er sich niederwirft, so werft euch auch nieder! Aber werft euch nicht eher nieder, bis er sich niedergeworfen hat … (Buḫārī Hadith Nr. 701, Muslim Hadith Nr. 414 und Abū Dāwūd Hadith Nr. 603)

Wer sollte als Vorbeter das Gebet leiten?

Es sollte derjenige als Vorbeter das Gebet leiten, der am meisten vom Koran auswendig kann. Dann kommt derjenige, der nach ihm der Geeignetste wäre usw. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Derjenige soll (als Vorbeter) das Gebet mit den Leuten (im Gemeinschaftsgebet) leiten, der Allahs Buch am besten vortragen kann, wenn sie in dieser Hinsicht gleich sind, dann derjenige, der sich am besten in der Sunna auskennt…“ (Muslim Hadith Nr. 673)

Wo sollten der Vorbeter und der Mitbeter stehen?

Der Vorbeter sollte vortreten und vor den Betenden stehen. Die Betenden hinter ihm sollten eng nebeneinander in einer Reihe stehen. Ist die erste Reihe voll, so beginnt man eine neue Reihe, bis sie ebenfalls vollständig gefüllt ist usw. Wenn es nur einen Mitbetenden gibt, so steht er an der rechten Seite des Vorbeters.

Wie vervollständigt man die verpassten Gebetseinheiten, wenn der Vorbeter bereits mit dem Gebet begonnen hat?

Wer zu spät zum Gemeinschaftsgebet kommt und sieht, dass der Vorbeter bereits mit dem Gebet begonnen hat, der soll sich sofort dem Gemeinschaftsgebet anschließen. Nachdem der Vorbeter das Gebet mit dem Friedensgruß beendet, steht man auf und vervollständigt die übrig gebliebene Anzahl an Gebetseinheiten.

Man zählt die Anzahl an Gebetseinheiten, die man noch mit dem Vorbeter zusammengebetet hat und verrichtet darauf die übrig gebliebene Anzahl an Gebetseinheiten.

Welche Gebetshaltung muss man mit dem Vorbeter erreicht haben, damit eine vollständige Gebetseinheit gültig ist?

Das Gebet wird nach Anzahl der Gebetseinheiten gezählt. Wer die Verbeugung (rukūʿ) mit dem Vorbeter erreicht, der hat eine vollständige Gebetseinheit verrichtet. Wer aber die Verbeugung mit dem Vorbeter verpasst, der hat diese Gebetseinheit verpasst. Die übrigen Handlungen und Worte im Gebet, die nach der Verbeugung folgen, werden nicht als Gebetseinheit gezählt.

Beispiele für den Mitbetenden, der den Beginn des Gemeinschaftsgebets mit dem Vorbeter verpasst hat

Wer das Gebet mit dem Vorbeter in der zweiten Gebetseinheit des Morgendämmerungsgebets (faǧr) erreicht, der muss, nachdem der Vorbeter sein Gebet mit dem Friedensgruß beendet hat, aufstehen und die übrig gebliebene Gebetseinheit ergänzen. Er darf nicht sein Gebet zusammen mit dem Vorbeter beenden, sondern muss aufstehen und sein Gebet zu Ende führen. Denn das Morgendämmerungsgebet besteht aus zwei Gebetseinheiten. Da er aber nur eine Gebetseinheit erreicht hatte, muss er die zweite Gebetseinheit ergänzen.

Wer sich dem Gemeinschaftsgebet anschließt, während sich der Vorbeter in der Verbeugung von der dritten Gebetseinheit des Mittagsgebets (ẓuhr) befindet, der hat die dritte Gebetseinheit erreicht. Die dritte Gebetseinheit des Vorbeters ist die erste Gebetseinheit für den neu dazu gekommenen Mitbeter. Und die vierte Gebetseinheit des Vorbeters ist die zweite Gebetseinheit für diesen Mitbeter. Er betet also zwei Gebetseinheiten zusammen mit dem Vorbeter. Wenn der Vorbeter sein Gebet mit dem Friedensgruß beendet, steht der Mitbeter auf und ergänzt die fehlenden Gebetseinheiten. In diesem Fall müsste er zwei weitere Gebetseinheiten beten, d.h. die dritte und die vierte Gebetseinheit, weil das Mittagsgebet aus insgesamt vier Gebetseinheiten besteht.

Wer das Gebet mit dem Vorbeter in der dritten und letzten Gebetseinheit des Sonnenuntergangsgebets (maġrib) erreicht, während der Vorbeter das letzte Bezeugungsbittgebet (tašahhud al-aḥīr) spricht, der muss, nachdem der Vorbeter sein Gebet mit dem Friedensgruß beendet hat, aufstehen und drei ganze Gebetseinheiten beten. Denn der Betende hatte sich erst dem Vorbeter im Gebet angeschlossen, als dieser das letzte Bezeugungsbittgebet (tašahhud al-aḥīr) gesprochen hat. Eine gültige Gebetseinheit erreicht aber nur derjenige, der zusammen mit dem Vorbeter die Verbeugung (rukūʿ) vollzieht.

 Der Gebetsruf (al-aḏān)

Allah, der Erhabene legte für die Muslime den Gebetsruf (al-aḏān) fest, um die Menschen zum Gebet zu rufen und ihnen bekannt zu geben, dass die Zeit zum Gebet begonnen hat. Auch legte Allah, der Erhabene den Ruf zum Gebetsbeginn (al-iqāma) unmittelbar vor dem Gebet fest, um dadurch den Menschen mitzuteilen, dass das Gebet gleich beginnen und in wenigen Augenblicken verrichtet wird. Bevor es den Gebetsruf gab, versammelten sich die Muslime und warteten dort auf den günstigsten Augenblick für das Gebet. Es gab niemanden, der zum Gebet gerufen hat. Eines Tages sprachen sie über diese Angelegenheit. Einige von ihnen sagten: „Lasst uns eine Glocke für den Gebetsruf nehmen, wie die Kirchenglocke der Christen!“ Andere wiederum sagten: „Lasst uns lieber ein Widderhorn für den Gebetsruf verwenden, wie das Horn, das die Juden benutzen!“ Da sagte ʿUmar ibn al-Ḫaṭṭāb (Allahs Wohlgefallen auf ihm) zu ihnen: „Wollt ihr nicht lieber einen Mann beauftragen, der für euch zum Gebet ruft?“ Da sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm): „O Bilal, steh auf und rufe zum Gebet!“ (Buḫārī Hadith Nr. 579 und Muslim Hadith Nr. 377)

Wie der Gebetsruf (al-aḏān) und der Ruf zum Gebetsbeginn (al-iqāma) ausgeführt werden:

  • Der Gebetsruf und der Ruf zum Gebetsbeginn sind Pflicht für die Gemeinschaft, jedoch nicht für eine Einzelperson. Wenn die Gemeinschaft diese Rufe absichtlich unterlässt, ist ihr Gebet gültig. Allerdings haben sie dadurch eine Sünde begangen.
  • Es ist erwünscht, den Gebetsruf laut und mit einer schönen Stimme zu verkünden, damit die Menschen ihn hören und zum Gebet kommen.
  • Für die Ausführung des Gebetsrufs und des Rufs zum Gebetsbeginn gibt es einige Wortlaute, die vom Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) authentisch überliefert worden sind. Der bekannteste Wortlaut ist der Folgende:

Der Wortlaut für den Ruf zum Gebetsbeginn (al-iqāma):

  1. Allāhu akbar. Allāhu akbar. Allah ist größer (als alles). Allah ist größer (als alles).
  2. Ašhadu al-lā ilāha illallāh. Ich bezeuge, dass es keinen zu Recht anbetungswürdigen Gott gibt außer Allah.
  3. Ašhadu anna muḥammadar-rasūlul-lāh. Ich bezeuge, dass Muḥammad der Gesandte Allahs ist.
  4. Ḥayya ʿala-ṣ-ṣalāh. Auf zum Gebet!
  5. Ḥayya ʿala-l-falāḥ. Auf zum Erfolg!
  6. Qad qāmati-ṣ-ṣalāh. Qad qāmati-ṣ-ṣalāh. Das Gebet steht nun unmittelbar bevor. Das Gebet steht nun unmittelbar bevor.
  7. Allāhu akbar. Allāhu akbar. Allah ist größer (als alles). Allah ist größer (als alles).
  8. Lā ilāha illallāh. Es gibt keinen zu Recht anbetungswürdigen Gott außer Allah.

Der Wortlaut des Gebetsrufs (al-aḏān):

  1. Allāhu akbar. Allāhu akbar. Allāhu akbar. Allāhu akbar. Allah ist größer (als alles). Allah ist größer (als alles). Allah ist größer (als alles). Allah ist größer (als alles).
  2. Ašhadu al-lā ilāha illallāh. Ašhadu al-lā ilāha illallāh. Ich bezeuge, dass es keinen zu Recht anbetungswürdigen Gott gibt, außer Allah. Ich bezeuge, dass es keinen zu Recht anbetungswürdigen Gott gibt, außer Allah.
  3. Ašhadu anna muḥammadar-rasūlul-lāh. Ašhadu anna muḥammadar-rasūlul-lāh. Ich bezeuge, dass Muḥammad der Gesandte Allahs ist. Ich bezeuge, dass Muḥammad der Gesandte Allahs ist.
  4. Ḥayya ʿala-ṣ-ṣalāh. Ḥayya ʿala-ṣ-ṣalāh. Auf zum Gebet! Auf zum Gebet!
  5. Ḥayya ʿala-l-falāḥ. Ḥayya ʿala-l-falāḥ. Auf zum Erfolg! Auf zum Erfolg!
  6. Allāhu akbar. Allāhu akbar. Allah ist größer (als alles). Allah ist größer (als alles).
  7. Lā ilāha illallāh. Es gibt keinen zu Recht anbetungswürdige Gott, außer Allah.

Die Worte des Gebetsrufers nachsprechen:

Es ist für denjenigen, der den Gebetsruf hört, islamisch erwünscht, die Worte des Gebetsrufers nachzusprechen. So soll man genau das sagen, was der Gebetsrufer ruft. Außer wenn der Gebetsrufer: ḥayya ʿala-ṣ-ṣalāh oder ḥayya ʿala-l-falāḥ sagt, dann sagt man jeweils: lā ḥaula wa lā quwata illa billāh

s gibt keine Macht noch Kraft außer bei Allah! Darauf sprechen diejenigen, die den Gebetsruf gehört und nachgesprochen haben, folgendes Bittgebet: Allāhumma rabba hāḏihi-d-daʿwati-t-tāmmah, wa-ṣ-ṣalāti-l-qāʾimah, āti muḥammadani-l-wasīlata wa-l-faḍīlah, wa-bʿaṯ-hu-l-maqāma-l-maḥmūda-llaḏī waʿadtah O Allah, Herr dieses vollkommenen Rufes und dieses zu verrichtenden Gebetes, gewähre Muḥammad „al-Wasīlah“ die Stufe im Paradies, die in Deiner Nähe ist und „al-Faḍīlah“, den Vorzugsplatz über alle Geschöpfe, und erwecke ihn (am Tag der Auferstehung) zur ruhmvollen Stellung, die Du ihm versprochen hast!